HACCP-Frage der Woche 43/2020

Gentechnisch veränderte Pflanzen: Gibt es zulässige Verfahren?
Pflanzen, die mit modernen biologischen Methoden im Labor entstehen, gelten als gentechnisch veränderten Pflanzen. Folglich müssen sie den EU-Richtlinien standhalten. Das hat der Europäische Gerichtshof 2018 entschieden (Rechtssache C-528/16). Zur Begründung hieß es, die Risiken solcher neuen Verfahren seien vergleichbar mit denen älterer Verfahren, die bereits unter strengen Auflagen stehen. Explizit geht es dabei um die Genscheren- oder Mutagenesetechnologie (z. B. Crispr/Cas9, Talens oder ODM), mit der das Erbgut von Pflanzen schneller und gezielter verändert werden kann. Dadurch wird es möglich, das Erbgut lebender Arten ohne Einführung fremder Gene zu verändern.
Für den Lebensmittelhandel ist die Regulierung neuer gentechnischer Verfahren und der daraus gewonnenen Produkte europarechtlich nachvollziehbar. Damit werden auch diese Produkte einem Zulassungsverfahren mit einer Risikoprüfung unterworfen. Die nach diesem Verfahren vorgeschriebene Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit sichert dem Verbraucher Wahlmöglichkeit und eine eigenverantwortliche Kaufentscheidung.
QUELLE:
►Diese Frage inklusive ihrer Antwort stammt aus einer Meldung Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e. V. (BVLH) vom 14.05.2020
Dr. Greta Riel
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