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Mittwoch, 20 April 2022

HACCP-Frage der Woche 16/2022

Technologie

HACCP-Frage der Woche 16/2022

Gentechnik: Kann man sich auf die Deklaration verlassen?

Im Jahr 2020 wurden durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Freiburg insgesamt 442 Lebensmittelproben auf Bestandteile aus gentechnisch veränderten (gv) Pflanzen untersucht, davon waren 22 positiv. Der Anteil positiver Proben (5,0 %) liegt damit geringfügig unter dem Niveau der letzten beiden Jahre (7,2 % im Jahr 2019 bzw. 5,6 % 2018). Erstmals seit dem großen Verunreinigungsfall 2009 bei Leinsaat war wieder nicht zugelassener gv-Leinsamen in vier Proben nachweisbar. Auch wurde wie im Vorjahr wieder nicht zugelassene gv-Papaya nachgewiesen; eine Probe einer gezuckerten Fruchtkonserve war betroffen. Eine Überschreitung des Kennzeichnungsgrenzwerts von 0,9 % für zugelassene gv-Pflanzen wurde bei einer Probe Maisstärke festgestellt.
Bei den positiven Proben handelte es sich wieder überwiegend um Nachweise zugelassener gv-Pflanzen in sehr geringen Spuren unter 0,1 %. Zwar etwas erhöht, aber immer noch als unauffällig zu bewerten, waren vier positive Befunde für gv-Soja über 0,1 %, die bei Tofu (2x), einem vegetarischen Alternativprodukt für Schnitzel sowie bei Sojalecithin erhalten wurden. Im Pollenanteil eines konventionellen Importhonigs war gv-Soja nachweisbar; allerdings auch hier nur in sehr geringen Spuren, sodass dies keine Kennzeichnungspflicht nach sich zog. Keine positiven Befunde wurden erhalten bei stichprobenartig überprüften Lebensmitteln aus weiteren GVO-relevanten Spezies wie Raps, Reis, Kartoffeln oder Zuckerrübe.

QUELLE:
Diese Frage inklusive ihrer Antwort stammt aus einer Meldung des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Freiburg vom 08.06.2021

Dr. Greta Riel

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