EFSA: Beurteilung von Annatto als Lebensmittelzusatzstoff

Das EFSA Panel Food Additives and Nutrient Sources added to Food (ANS) hat eine Stellungnahme zur Sicherheit des Farbstoffes Annatto (Bixin, Norbixin) (E 160b) als Lebensmittelzusatzstoff veröffentlicht. Das ANS wurde aufgefordert, verschiedene Bixin- und Norbixin-haltige Extrakte zu evaluieren. Dazu zählen die in der Verordnung (EU) Nr. 321/201 beschriebenen Annatto-Extrakte (E 160b (i), (ii), (iii)) sowie fünf weitere Extrakte (Annatto B bis G).
Das ANS kommt zu dem Ergebnis, dass aufgrund unzureichender toxikologischer Daten die Sicherheit von E 160b (i), E 160b (ii) und E 160b (iii) nicht abschließend bewertet werden kann. In Bezug auf die neu bewerteten Extrakte Annatto B, C, F und G kann bei Einhaltung der Reinheitskriterien ein ADI-Wert definiert werden. Die Sicherheit von Annatto E konnte nicht abschließend bewertet werden. Das ANS empfiehlt, dass die aktuell zugelassenen Annatto-Extrakte E 160b (i), (ii) und (iii) durch die neu bewerteten Extrakte Annatto B, C, F und G ersetzt und die Reinheitskriterien dementsprechend angepasst werden sollen. In Bezug auf den Gehalt an Schwermetallen müssen die Reinheitskriterien erweitert werden.
QUELLE:
► http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.2903/j.efsa.2016.4544/epdf
Univ.-Prof. Dr. Walther Heeschen
Dipl.-Ing. Agr. Jan Peter Heeschen