Montag, 11. Dezember 2023

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Artikel in Kategorie Technologie

Das Infektionsschutzgesetz betrifft alle Personen, die mit folgenden Lebensmitteln in Kontakt kommen, diese herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen:

  • Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse
  • Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis
  • Fische, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse
  • Eiprodukte
  • Säuglings- und Kleinkindernahrung
  • Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse
  • Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage
  • Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen, andere emulgierte Soßen, Nahrungshefen
  • Sprossen und Keimlinge zum Rohverzehr sowie Samen zur Herstellung von Sprossen und Keimlingen zum Rohverzehr

 

Quelle: Broschüre zur DVD "Das Infektionsschutzgesetz für die Lebensmittelindustrie, Gemeinschaftsverpflegung, Gastronomie und das Handwerk", Belehrung gemäß § 43 IfSG  B. Behr‘s Verlag 

Infektionsschutzgesetz – was ist zu beachten?

Dem Ergebnis einer schwedischen Studie mit 1.029 Kindern zufolge sind in Haushalten, in denen das Geschirr mit der Hand gereinigt wird, sieben- bis achtjährige Kinder seltener von Allergien betroffen. In Familien mit Handspülern konnte ein geringeres Risiko für die Entwicklung allergischer Erkrankungen gegenüber Haushalten mit Spülmaschine ermittelt werden (23 % vs. 38 %).

Quelle:
► Ärzte Zeitung vom 14.10.2015
► Pediatrics (2015; 135: e590-7)

Ohne Spülmaschine weniger Allergien

Unter Zuckerwaren versteht man eine Vielzahl von Erzeugnissen, die als Süßwaren von  unterschiedlicher Zusammensetzung, Härte, Homogenität und Gestalt auf der Grundlage bzw. unter maßgeblicher Mitverwendung von Zuckern (meist über 50 %, ersatzweise Zuckeraustauschstoffe) hergestellt werden.

Meistens enthalten sie dabei Zusätze, Füllungen und Überzüge von Einzelsubstanzen, speziellen Zubereitungen (Verdickungsmittel, Weich- bzw. Frischhaltemittel, Würzmittel, Farbstoffe u. a.) oder anderen Lebensmitteln (z. B. Milch-, Obst-, Kakao- bzw. Schokoladenerzeugnisse, Ölsamenkerne, Alkoholika).

Dadurch werden teilweise der typische Geschmack, Aroma, Konsistenz, Aussehen der diversen Zuckerwarenarten und -sorten entscheidend mitbestimmt. Darüber hinaus werden Zuckerwaren auch selbst zu Füllungen, Überzügen und Verzierungen verwendet, hauptsächlich bei bestimmten Schokoladenerzeugnissen und Feinen Backwaren. Die eindeutige Abgrenzung der Zuckerwaren gegenüber anderen Gruppen von Süßwaren ist nicht immer ganz einfach.

Quelle:  Moderne Lebensmittelchemie B. Behr‘s Verlag

Zuckerwaren und Ihre Zusammensetzung

Die EFSA hat bestätigt, dass die Spritzanwendung von Neonikotinoid-haltigen Pflanzenschutzmitteln zur Blattbehandlung ein Risiko für Bienen darstellt. Die EFSA hat Bewertungen der für Bienen bestehenden Risiken durch Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam veröffentlicht und dabei alle Anwendungen mit Ausnahme von Saatgutbehandlungen und Granulat berücksichtigt.

Quelle:
► Pressemitteilung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vom 26.08.2015

Neonikotinoide: Risiko für Bienen durch Spritzanwendung zur Blattbehandlung bestätigt

Das NanoInformationsPortal berichtete im Juli 2015 über die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) beauftragte Untersuchung zur Bestandsaufnahme von Nanomaterialien in Lebens- und Futtermitteln. Auf Grundlage dieser Untersuchungen, durchgeführt von den Forschungseinrichtungen Wageningen-Forschungsinstitut (RIKILT/Niederlande) sowie Joint Research Center (JRC, Institut für Gesundheit und Verbraucherschutz/Ispra, Italien), wurde eine Datenbank erstellt, die 633 Einträge enthält und in der 55 verschiedene Nanomaterialien aus 12 unterschiedlichen Anwendungsbereichen aufgelistet sind.

QUELLE:
► Rundschreiben (nur für Mitglieder zugänglich) Nr. 454 des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) vom 14.09.2015

EFSA: Nanomaterialien in Lebensmitteln

Unter dem Begriff Gemüse werden hier alle genießbaren Pflanzen bzw. Pflanzenteile verstanden, die nicht zu Obst, Getreide, Pilzen oder Gewürzen zählen und im rohen oder zubereiteten Zustand direkt vom Menschen verzehrt werden. Produkte, die sowohl als Gemüse wie auch als Gewürz verwendet werden können, gelten dann als Gemüse, wenn sie separat genossen werden oder in einer verzehrfähigen Mahlzeit eindeutig als gesonderter Bestandteil hervortreten.

Gemüse und Gemüseerzeugnisse

Als Zusatzstoffe werden Verbindungen bezeichnet, die in Lebensmitteln vorkommen, aber nicht nach Art und Menge von vorneherein in ihnen bzw. den zugrunde liegenden Rohstoffen enthalten sind. Sie werden bewusst und mit einer bestimmten, zweckgebundenen Absicht den Rohstoffen oder Lebensmitteln zugesetzt. Ihr Zusatz erfolgt bei der Gewinnung oder Be- und Verarbeitung zur Verbesserung des Aussehens, der Konsistenz, des Geschmacks, der Haltbarkeit oder des Nährwertes.
Sie können aber auch zur Durchführung und Erleichterung technologischer Prozesse (z. B. Fällmittel, Katalysator, Trennmittel) als sogenannte technische Hilfsstoffe zugesetzt werden.

Lebensmittelzusatzstoffe

Es mehren sich die Informationen über eine Zunahme von Überempfindlichkeitsreaktionen(Hypersensitivität), die lebensmittelbedingt sind bzw. sein sollen. Bis zu 17 % der Deutschen sind betroffen.
Grundsätzlich handelt es sich dabei um Überempfindlichkeitsreaktionen gegenüber einem Stimulus, der von Gesunden toleriert wird. Die allergische Überempfindlichkeit ist mit immunologischen Reaktionsmechanismen gekoppelt, die Antikörper- oder Zell-vermittelt sind. Allergien können zu schweren, sogar lebensbedrohlichen Überempfindlichkeitsreaktionen führen (Anaphylaxie). Unter diesen leiden Schätzungen zufolge ca. 3 bis 4 % in der Bundesrepublik der Bevölkerung an tatsächlichen Allergien. Sie treten bei Kindern häufiger als bei Erwachsenen auf. Kuhmilch (6 %) steht im Vordergrund, gefolgt von Weizen (3,6 %), Eiern (2,5 %), Fisch (2,2 %) sowie Nüssen und Meeresfrüchten (jeweils 1,3 %). Die Daten, die vonder Techniker Krankenkasse (2013) für Deutschland mitgeteilt wurden, betragen 5 % für Nüsse, 5 % für Früchte, 4 % für Laktose, 2 % für Fruktose, 2 % für Milcheiweiß sowie 1 % für Gluten.

Allergische und nicht-allergische Überempfindlichkeiten

Das ANS-Panel der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die Zusatzstoffe Polysorbat 20 (E 432), Polysorbat 80 (E 433), Polysorbat 40 (E 434), Polysorbat 60 (E 435) und Polysorbat 65 (E 436) einer Neubewertung unterzogen. Bereits bei früheren Bewertungen wurde seitens der Joint FAO/WHO Expert Committee on Food Additives (JECFA) ein Gruppen-ADI-Wert von 25 mg/kg Körpergewicht/Tag festgelegt.

EFSA-Stellungnahme zu Polysorbaten (E 432 bis E 436)
Behr's Verlag