Montag, 11. Dezember 2023

Passwort vergessen?

Artikel in Kategorie Technologie

Colistin gilt als Reserveantibiotikum für die Behandlung von Infektionen mit multiresistenten Bakterien wie beispielsweise Acinetobacter baumanii, ein Keim, der in Krankenhäusern zu erheblichen Problemen führen kann. Das Auftreten und die Verbreitung dieses Erregers am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) in Kiel und die damit verbundenen Probleme im Januar/Februar 2015 haben zu einer erheblichen Aufmerksamkeit in den Medien geführt. Vor diesem Hintergrund haben jüngste Erkenntnisse über die sich offenbar weltweit immer mehr verbreitende Resistenz gegen das Antibiotikum Colistin besondere Aufmerksamkeit gefunden. Sie werden als „Alarmsignal“ interpretiert, auch mit Medikamenten für Masttiere besonders sorgfältig umzugehen.

Quellen:
► Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): www.bfr.bund.de/de/presseinformation/2016/01/uebertragbare_colistin_resistenz_in_keimen_von_nutztieren_in_deutschland-196144.html
► Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: www.ml.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=1810&article_id=140010&_psmand=7
► The Lancet Infectious Diseases (DOI: http://dx.doi.org/10.1016/S1473-3099(15)00424-7)

Antibiotikaresistenz: „Reserveantibiotikum“ Colistin betroffen!

Einkorn, Emmer und Dinkel waren lange in Vergessenheit geraten. Nun erfahren die alten Weizenarten eine Renaissance – zunächst in der Wissenschaft. Ein Team um Prof. Dr. Reinhold Carle, Lebensmitteltechnologe der Universität Hohenheim, erforscht derzeit die Vorteile, Probleme und Möglichkeiten von alten Weizenarten.

Die Forscher fanden heraus, dass Einkorn eine bis zu zehnmal höhere Konzentration an cholesterinsenkenden Sterylferulaten, Vitamin E und Lutein enthält -  also ernährungsphysiologisch besonders wertvoll ist.

Quelle: https://idw-online.de, Pressemitteilung vom 27.01.2016

Alte Weizenarten neu entdeckt

Vom 04. bis 08. April 2016 findet die 10. Sitzung des Codex-Komitees über Kontaminanten in Lebensmitteln (CCFH) in Rotterdam (Niederlande) statt. Hauptaufgabe dieses Komitees ist die Ausarbeitung von zulässigen Höchstgehalten für Kontaminanten in Lebensmitteln und deren Einarbeitung in einen Generalstandard für die Aufstellung von Identitäts- und Reinheitsanforderungen.

Quelle:
www.codexalimentarius.org/meetings-reports/en/

Codex-Komitee über Kontaminanten in Lebensmitteln: Aktuelle Themen

In der EG VO Nr. 852/2004 und Nr. 853/2004 sind grundsätzliche Hygieneforderungen zum Thema Temperatur enthalten. Unbestimmte Rechtsbegriffe (Raumtemperatur, geeignete Temperatur, Beförderungstemperatur, Temperaturniveau, Aufbewahrungstemperatur, Lagertemperatur, Temperaturanforderungen) über einzuhaltende Temperaturen werden verwendet, die von „allen“ Beteiligten unterschiedlich ausgelegt werden können. Es fehlen „vergleichbare Hygienestandards“ für konkrete Vorgaben und Definitionen über die tatsächliche Einhaltung von Kühltemperaturen. „Betroffene“ entlang der Kühlketten müssen sich hier an wenig konkrete Normen und Leitlinien orientieren.

Temperaturvorgaben gibt es für Lebensmittel tierischer Herkunft, für pflanzliche Lebensmitteln fehlen sie.

Quelle: HACCP leicht gemacht B. Behr‘s Verlag

Temperaturarten gemäß Hygienepaket und nationalen Rechtsnormen

Bereits im Jahr 2013 wurde im Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin die Zentralstelle G@ZIELT eingerichtet, um den stetig wachsenden Online-Handel mit Lebensmitteln, aber auch Kosmetika, Küchenartikeln, Spielzeug, Kleidung und Futtermitteln, wirksam kontrollieren zu können. Nunmehr haben Bund und Länder eine Vereinbarung geschlossen, dass die Zentralstelle zur Kontrolle des Internethandels dauerhaft eingerichtet wird. Damit kann in Zukunft der Online-Handel wirksam kontrolliert und gezielt gegen den Verkauf unsicherer Produkte vorgegangen werden, sodass nach Auffassung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) der Verbraucherschutz in Deutschland auch im Online-Lebensmittelhandel effektiv durchgesetzt wird.

Quelle:
► Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL): www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2016/003-SC-EinkaufInternet.html;jsessionid=3233E695500A1737D161F03988231074.2_cid288
► Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL): www.bvl.bund.de/DE/02_Futtermittel/01_Aufgaben/06_UeberwachungInternethandel/ueberwachung_internethandel_node.html

Lebensmittel im Internethandel: Zentralstelle beim BVL etabliert

Kunststoffe im Lebensmittelkontakt sind in der Europäischen Union in der europäischen  Kunststoffverordnung (EU) Nr. 10/2011 geregelt. Dabei fallen im Gegensatz zu den vorherigen Regelungswerken auch Kunststoffschichten in Mehrschichtverbundmaterialien und Kunststoffe, die als Dichtungsmassen beispielsweise in Schraubdeckeln eingesetzt werden, unter den Anwendungsbereich der Verordnung.
In der Kunststoffverordnung sind Grenzwerte für die Globalmigration festgelegt, die als Maß für die Inertheit einer Kunststoffverpackung verstanden wird. Damit kann die Globalmigration als Konkretisierung der Anforderung aus Artikel der EU-Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004 interpretiert werden, dass Materialien und Artikel im Lebensmittelkontakt keine unvertretbare Veränderung in der Zusammensetzung des Lebensmittels hervorrufen dürfen. Der Grenzwert für die Globalmigration beträgt 60 mg/kg bzw. 10 mg/dm2. Darüber hinaus legt die Kunststoffverordnung für eine große Zahl von Monomeren und Additiven Grenzwerte für den Übergang auf Lebensmittel vor. Diese Grenzwerte werden als spezifische Migrationsgrenzwerte (SML) bezeichnet.


Quelle: Bedarfsgegenstände 1. Auflage 2016 B. Behr‘s Verlag

Bedarfsgegenstände – Europäische Regelungen zu Kunststoffen im Lebensmittelkontakt

Das EFSA-Panel „Food Additives and Nutrient Sources added to Food“ (ANS) hat auf seiner Homepage Stellungnahmen zur Neubewertung von Zusatzstoffen veröffentlicht:

  • Der Farbstoff Betanin (Betenrot) E 162 wird aus der Roten Rübe gewonnen und besteht aus unterschiedlichen Pigmenten der Klasse der Betalaine. Das ANS Panel kommt in seiner Bewertung zu dem Ergebnis, dass die aktuell vorliegenden toxikologischen Daten nicht ausreichend sind, um einen ADI-Wert für Betanin als Zusatzstoff festzulegen. Die färbenden Komponenten des Zusatzstoffes sind jedoch natürliche Inhaltsstoffe, die eine lange Verwendungshistorie vorzuweisen haben. Zudem ist die Exposition durch Betanin als Lebensmittelzusatzstoff ähnlich groß wie die Exposition von Betanin durch die normale Ernährung. Das Panel kommt daher zu dem Schluss, dass die Verwendung von Betanin E 162 als Lebensmittelzusatzstoff kein Sicherheitsrisiko darstellt.
Neubewertung von Eisenoxiden und Eisenhydroxiden (E 172) sowie Betenrot (E 162)

Definition und Herstellung
Tee sind die nach verschiedenen Verfahren aufbereiteten Blattknospen, jungen Blätter und Triebe des zur Familie der Theaceae gehörenden Teestrauches (Thea sinensis) und das daraus hergestellte Getränk. Nach Art der Aufarbeitung des Tees unterscheidet man:

  • Fermentierter Tee (Schwarzer Tee)
  • Halbfermentierter Tee (Oolong Tee)
  • Unfermentierter Tee (Grüner, Gelber und Weißer Tee)


Quelle:  Moderne Lebensmittelchemie B. Behr‘s Verlag

Tee

Das EFSA-Panel „Food Additives and Nutrient Sources added to Food“ (ANS) hat auf seiner Homepage Stellungnahmen zur Neubewertung von Zusatzstoffen veröffentlicht:

  • Im Rahmen der Neubewertung von Paprikaextrakt E 160c wurden keine Bedenken hinsichtlich Genotoxizität und Kanzerogenität erkennbar. Das Panel legte einen ADI-Wert von 24 mg/kg Körpergewicht/Tag für E 160c fest. Eine Abschätzung der Verzehrsmengen zeigte, dass dieser ADI-Wert nicht überschritten wird.
Neubewertung von Paprikaextrakt (E 160c) und Dimethyldicarbonat (DMDC, E 242)

Die EU-Verordnung Nr. 178/2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechtes, zu der Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit hatte auch die Einführung eines gemeinsamen Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände und Futtermittelgesetzbuches (LFGB 2005) zur Folge. Die dort getroffenen Festlegungen folgen der Logik der Nahrungskette (Boden-Pflanze-Futter-Tier-Verarbeitung-Lebensmittel-Transport/Handel-Mensch) und haben vor allem die Lebensmittelsicherheit im Fokus. Nach der klassischen Tierernährung sind Futtermittel solche Stoffe, die vom Tier per os aufgenommen oder aufgenommen werden können, die sich auf den Stoffwechsel des Tieres auswirken und die als einzelne gesonderte Komponente dem Futter beigemengt werden.

Quelle: Moderne Lebensmittelchemie B. Behr‘s Verlag

Futtermittel

Vor einigen Jahren führten erhöhte Acrylamidgehalte in Weihnachtsgebäck zur Verunsicherung der Verbraucher. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat in einem Gutachten aus diesem Jahr bestätigt, dass Acrylamid in Lebensmitteln das Krebsrisiko für Verbraucher aller Altersgruppen potenziell erhöht. Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gemeinsam mit den Bundesländern, der Wirtschaft und dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bereits 2002 ein nationales Acrylamid-Minimierungskonzept entwickelt, das 2011 auf europäischer Ebene übernommen wurde. Für jede Warengruppe– wie Kaffee, Chips oder Lebkuchen – wurden nationale Signalwerte festgelegt. Seit 2011 gelten europaweite Richtwerte, die auf Basis der tatsächlich gemessenen Acrylamidgehalte berechnet werden. Wird eine Überschreitung des Richtwerts festgestellt, treten die Lebensmittelüberwachungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten mit den Lebensmittelunternehmen in einen Minimierungsdialog, um gemeinsam technologische Maßnahmen zur Acrylamidminimierung im Herstellungsprozess zu erörtern.

Acrylamid: Geringere Gehalte in Lebkuchen

Nach der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene (Anhang II, Kapitel V) müssen Gegenstände, Armaturen und Ausrüstungen, mit denen Lebensmitteln in Berührung kommen, so gebaut, beschaffen und instand gehalten sein, dass das Risiko einer (mikrobiellen) Kontamination so gering wie möglich ist. Sie müssen darüber hinaus gut zu reinigen und erforderlichenfalls zu desinfizieren und so installiert sein, dass die Ausrüstungen und das unmittelbare Umfeld angemessen gereinigt werden können.

Nach der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 besteht die Forderung, dass mit Lebensmitteln in Kontakt stehende Materialien und Gegenstände hinreichend inert sein müssen und keine Stoffe an die Lebensmittel abgeben dürfen, die die Sicherheit oder Qualität beeinträchtigen könnten.

Die „Kunststoffrichtlinie“ 2002/72/EG (mit laufenden Ergänzungen) enthält eine Positivliste für Monomere, Additive und sonstige Ausgangsstoffe für Lebensmittelbedarfsgegenstände aus Kunststoff.

Es handelt sich somit beim Hygienic Design um die Anwendung von Gestaltungsgrundsätzen, die eine hygienische Produktion in entsprechenden Anlagen und damit die Herstellung sicherer und für den Verzehr geeigneter Lebensmittel ermöglicht.

Auch die Definition durch die European Hygienic Engineering and Design Group (EHEDG) nimmt kurz und knapp auf Art. 14 der Basisverordnung (EG) Nr. 178/2002 Bezug: Design und Konstruktion von Ausrüstungsgegenständen und Anlagen müssen sicherstellen, dass Lebensmittel sicher und zum Verzehr geeignet sind („Design and engineering of equipment and premises assuring the food is safe and suitable for human consumption”).

Quelle:  Fragen & Antworten Prozesshygiene B. Behr‘s Verlag

Hygienic Design
Behr's Verlag