Montag, 11. Dezember 2023

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Artikel in Kategorie Technologie

In der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) ist seit dem 13. Dezember 2014 eine Kennzeichnungspflicht für Nanoteilchen in Lebensmitteln festgelegt. Zutaten in zusammengesetzten Lebensmitteln, die „technisches“ bzw. „absichtlich hergestelltes“ Nanomaterial enthalten, sind entsprechend zu kennzeichnen (Ergänzung des Namens der Zutat durch die Silbe „Nano“). Allerdings fehlt in der LMIV eine eindeutige Definition für technisch hergestelltes Nanomaterial und die Kennzeichnungspflicht gilt auch nicht für Nanomaterialien als Bestandteil von Lebensmittelverpackungen.

QUELLE:
► Auszug aus der Food & Hygiene PRAXIS, Ausgabe 02/2017, S. 16 f., Behr's Verlag

Nanotechnologie im Lebensmittelbereich

Nach Angaben der Bundesregierung wird die Förderung der Nanotechnologie weitere fünf Jahre andauern. Es wurde beschlossen, die Chancen dieser Technologie zu nutzen, um die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Forschung und Produktion zu stärken und auch künftig auf die ressortübergreifende Zusammenarbeit von acht Bundesministerien (u. a. das BMEL) zu setzen. Dabei soll die Risikoforschung zu den Auswirkungen von Nanomaterialien auf Mensch und Umwelt auch zukünftig eine zentrale Rolle spielen.

QUELLEN:
► Deutschlandfunk vom 16.01.2017: www.deutschlandfunk.de/technischveraenderte-lebensmittel-bundesregierung-setzt.697.de.html?dram:article_id=376496
www.bmbf.de/pub/Aktionsplan_Nanotechnologie.pdf
www.bfr.bund.de/cm/343/nanomaterialien-und-andere-innovative-werkstoffe-anwendungssicher-und-umweltvertraeglich-fortschreibung-der-gemeinsamen-forschungsstrategie-der-bundesoberbehoerden.pdf

Food & Hygiene 02/2017, Behr's Verlag

„Aktionsplan Nanotechnologie 2020“

Das EFSA Panel Food Additives and Nutrient Sources added to Food (ANS) hat eine Stellungnahme zur Sicherheit des Farbstoffes Annatto (Bixin, Norbixin) (E 160b) als Lebensmittelzusatzstoff veröffentlicht. Das ANS wurde aufgefordert, verschiedene Bixin- und Norbixin-haltige Extrakte zu evaluieren. Dazu zählen die in der Verordnung (EU) Nr. 321/201 beschriebenen Annatto-Extrakte (E 160b (i), (ii), (iii)) sowie fünf weitere Extrakte (Annatto B bis G).

QUELLE:
http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.2903/j.efsa.2016.4544/epdf

Univ.-Prof. Dr. Walther Heeschen
Dipl.-Ing. Agr. Jan Peter Heeschen

EFSA: Beurteilung von Annatto als Lebensmittelzusatzstoff

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat sich mit der Risikobewertung hinsichtlich einer Erweiterung der Verwendung von Natriumpropionat (E 281) in Fleischzubereitungen, verarbeitetem Fleisch und Fisch bis zu 5.000 mg/kg beschäftigt.

QUELLE:
http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.2903/j.efsa.2016.4546/full

Univ.-Prof. Dr. Walther Heeschen
Dipl.-Ing. Agr. Jan Peter Heeschen

Natriumpropionat als Zusatzstoff in Lebensmitteln

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hat das Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (ifeu) mit einer Studie zur Eignung Bio-basierter Kunststoffe für Lebensmittelverpackungen beauftragt. Die Wissenschaftler sollen technische und gesundheitsrelevante Materialeigenschaften Bio-basierter Kunststoffe analysieren, Fragen zur Marktsituation sowie zu den Marktpotenzialen beantworten und mögliche Handlungsempfehlungen aufzeigen.

QUELLE:
► Pressemitteilung Nr. 79 des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vom 24.06.2016

Univ.-Prof. Dr. Walther Heeschen
Dipl.-Ing. Agr. Jan Peter Heeschen

Bio-basierte Kunststoffe für Lebensmittelverpackungen?

Auf jedem ausgewogenen Speiseplan haben Salat und Gemüse ihren Platz. Damit die sensiblen Produkte möglichst frisch auf den Tisch kommen, benötigen Produzenten viel Erfahrung und ein durchgängiges Qualitätsmanagement. Wie dabei Softwarelösungen helfen können, zeigt André Bürgi auf.

 QUELLE:
►  QM! Der Qualitäts-Manager in der Lebensmittel-Branche, Behr's Verlag, Ausgabe 2|2016, S. 26ff, André Bürgi

Damit die Qualität von Anfang an stimmt

Im Zuge des EU-Lebensmittelhygienerechts müssen die Lebensmittelproduzenten, Verarbeiter und Lieferanten alle Vorkehrungen treffen, um Sicherheit und Qualität der Lebensmittel zur gewährleisten. Eine der unerlässlichen Voraussetzungen dafür ist die Einhaltung einer lückenlosen Prozesshygiene.

QUELLE:
►  QM! Der Qualitäts-Manager in der Lebensmittel-Branche, Behr's Verlag, Ausgabe 1|2016, S. 18ff, Dr. Barbara Hildebrandt

Selbstkontrolle und Überwachung der Reinigung

Neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen der Hochschule Anhalt zufolge kann Flüssigrauch Ebergeruch beseitigen – in Kombination mit speziellen Gewürzen und thermischer Behandlung. Das Wissenschaftlerteam um Prof. Wolfram Schnäckel hat in einem vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geförderten Forschungsprojekt des Bundesprogrammes Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN) den Effekt von Rauch, thermischer Behandlung und ausgewählten Gewürzen analysiert.

Flüssigrauch soll Eberfleisch schmackhaft machen

Viele Hersteller von Lebensmittelprodukten messen, steuern und regeln die Luftqualität in ihren Fertigungsstätten. An die Umgebungsluft in den Fertigungshallen werden bestimmte Anforderungen gestellt wie Temperatur, Feuchtigkeit und Partikelkonzentration. Bestimmte Mengen an zugeführter, frischer Außenluft werden benötigt, um die Sicherheit und den Arbeitsplatzkomfort zu gewährleisten.

QUELLE:
Behr’s Verlag, Handbuch Lebensmittelhygiene, T. Alter/J. Kleer/F. Kley (Hrsg.)

Raumluft - Gute Luftqualität zur sicheren Lebensmittelherstellung

Das wichtigste Ziel der Konformitätsarbeit ist die Produktsicherheit. Für Bedarfsgegenstände ist das Verbot der Gesundheitsschädigung nach § 30 LFBG die wichtigste Regel, für die die Konformitätsarbeit zu leisten ist. Für viele Bedarfsgegenstände ist diese allgemeine Regel durch konkrete stoffliche Anforderungen untersetzt. Für Lebensmittelkontaktmaterialien aus Kunststoff oder für Fingermalfarben dürfen nur bestimmte zugelassene Stoffe eingesetzt werden. Derartige rechtsverbindliche Positivlisten ersparen den Herstellern die Prüfung der gesundheitlichen Risiken und die Festlegung von Spezifikationen, schränken aber die Entwicklung neuer Materialien ein. Positivlisten können durch die Europäische Kommission oder durch die harmonisierte Normung für einzelne Produktgruppen erstellt werden. Weitere Positivlisten mit dem Charakter von Empfehlungen entlasten die Hersteller ebenfalls von der Aufgabe, die eingesetzten Stoffe selbst umfassend zu bewerten.

Quelle: Behr’s Verlag,Bedarfsgegenstände Materialien – Chemie – Wechselwirkungen – Konformität, A. Pfalzgraf/S. Rohn (Hrsg.)

Konformitäten bei Bedarfsgegenständen

Aufgrund mehrerer Krankheitsausbrüche durch in Öl eingelegten Knoblauch durch Neurotoxine von Clostridium botulinum, einem anaeroben Sporenbildner, wurden in den USA, Kanada, Australien und Großbritannien Hinweise für die Hersteller derartiger Produkte erstellt. Alle Empfehlungen berücksichtigen, dass Lagertemperatur und -dauer, Wassergehalt und Säure des Produktes eine entscheidende Rolle spielen, da die Vermehrung von Clostridium botulinum durch diese Faktoren beeinflusst werden kann. Niedrige Temperatur, verkürzte Lagerdauer, sinkender Wassergehalt und steigender Säuregehalt hemmen bzw. unterbinden die Vermehrung dieses Krankheitserregers.

Quellen:
► BfR-Mitteilung Nr. 1 vom 04. Januar 2016: www.bfr.bund.de/cm/343/selbst-hergestellte-kraeuteroele-und-in-oel-eingelegte-gemuese-bergen-gesundheitliche-risiken.pdf
► Heeschen, W.: Clostridium botulinum ‒ Botulismus. In: Zoonosen (Bd. I – Bakterielle Erreger von Infektionen und Intoxikationen). Behr`s Verlag Hamburg. ISBN 978-3-89947-830-3

Clostridium botulinum: Gesundheitliche Risiken bei in Öl eingelegtem Gemüse

Campylobacter-Infektionen gehören weltweit zu den häufigsten lebensmittelassoziierten Erkrankungen. In Deutschland treten im Durchschnitt knapp 78 Campylobacter-Fälle pro 100.000 Einwohner auf. Im Jahr 2013 kam es insgesamt zu 63.636 gemeldeten Infektionen, im Jahr 2012 zu 62.880 Fällen und in 2011 zu 71.307 Fällen. Damit sind Campylobacter-Bakterien in Deutschland noch vor den Salmonellen die häufigsten Auslöser für bakteriell bedingte Darmentzündungen. Als Hauptinfektionsquellen gelten unzureichend erhitztes oder kontaminiertes Geflügelfleisch, nicht pasteurisierte Milch und Hackfleisch, aber auch an Durchfällen erkrankte Heimtiere. Die Erkrankung ist meldepflichtig. Durchfallerkrankungen infolge einer Campylobacter-Infektion können zu Komplikationen mit schwersten neurologischen Symptomen bis hin zu Querschnittslähmungen und Todesfällen führen („Guillain-Barré-Syndrom“).

Quelle:
► „Milk Modulates Campylobacter Invasion into Caco-2 Intestinal Epithelial Cells” (DOI: http://dx.doi.org/10.1556/1886.2015.00019)

Schützt Milch vor Campylobacter-Infektionen?
Behr's Verlag