Montag, 11. Dezember 2023

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Artikel in Kategorie Technologie

Am 13.12.2014 ist die geänderte Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) in Kraft getreten. Auf vorverpackten Produkten sind die Angabe des Kaloriengehaltes sowie Informationen über Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz verpflichtend. Die Darstellung erfolgt in einer Tabelle ─ in der Regel auf der Verpackungsrückseite. Die Nährstoffgehalte müssen bezogen auf 100 g oder 100 ml angegeben werden.

13. Dezember 2014: Neue Pflichtangaben für Lebensmittel

Durch die Änderung der AVV Lebensmittelhygiene im Rahmen der „Zweiten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung von Verwaltungsvorschriften im Bereich des Lebensmittelrechts vom 20.10.2014“ (BAnz AT 07.11.2014 B2) wurde u. a. das Abstimmungsverfahren der Bundesländer bei der Prüfung von Gute Hygienepraxis- (GHP-) Leitlinien konkretisiert und ferner das Verfahren der Prüfung von DIN-Normen, die als GHP-Leitlinien gelten sollen, beschrieben.

Leitlinien für Gute Hygienepraxis: Neue Regelungen

Im Oktober 2014 informierte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Öffentlichkeit darüber, dass Rindfleischprodukte aus dem Verkauf genommen wurden, nachdem der Verdacht auf eine Kontamination mit dem Erreger des Milzbrands (Bacillus anthracis) aufgekommen ist. Entsprechende Warnungen wurden veröffentlicht und möglicherweise kontaminierte Rindfleischprodukte aus dem Handel genommen.

Milzbranderreger im Fleisch: Herkunft und Risikobeurteilung

Glyphosat ist weltweit einer der am meisten eingesetzten Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln („Roundup“). Angesichts der öffentlichen Diskussion um die Einschätzung möglicher gesundheitlicher Risiken Glyphosat-haltiger Pflanzenschutzmittel hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) im Januar 2014 ein wissenschaftliches Symposium veranstaltet und die gesundheitlichen Risiken von Glyphosat neu bewertet:

Glyphosat: Nicht giftiger als bisher angenommen!

Seit dem 13. Dezember 2014 ist die Information über die 14 wichtigsten Allergieauslöser auch bei loser Ware verpflichtend. Europaweit wird dies in der LMIV geregelt. National wird die Art und Weise der Allergenkennzeichnung bei loser Ware in der Vorläufigen Lebensmittelinformations-Ergänzungsverordnung (VorlLMIEV) geregelt. Mit dieser Verordnung werden dem Lebensmittelunternehmer praxisgerechte und flexible Lösungen an die Hand gegeben.

Art und Weise der Allergenkennzeichnung bei loser Ware

In der Europäischen Union ist einheitlich vorgeschrieben, welche Informationen jede Lebensmittelverpackung grundsätzlich tragen muss. Dazu gehören:

  • die Bezeichnung des Lebensmittels
  • die Zutaten des Lebensmittels einschließlich der 14 wichtigsten Stoffe oder Erzeugnisse, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können
  • das Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum
  • die Nettofüllmenge
  • Name/Firma und Anschrift des Lebensmittelunternehmers
  • die Nährwertkennzeichnung (ab 2016)
Seit einem Monat Pflicht: ANGABEN AUF LEBENSMITTELVERPACKUNGEN zu Allergenen Was müssen Sie beachten?

Träger einer Variante im Immun-Gen HLA-DRB1 besitzen eine natürliche Resistenz gegen Typhus und Paratyphus. Forscher um Sarah Dunstan (Nossal Institute of Global Health (Melbourne)) haben in einer genomweiten Assoziationsstudie (GWAS) eine genetische Variante im HLA-DRB1-Gen entdeckt, deren Träger einen fast fünffach größeren Schutz vor der Krankheit hatten als Träger anderer Genvarianten.

Immun-Gen macht resistent gegen Typhus
Behr's Verlag