Donnerstag, 30. März 2023

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Artikel in Kategorie Technologie

Farbstoffzulassungen für „gereiften Käse“
Auf Grund der Verordnung (EU) Nr. 1093/2014 vom 16.10.2014 wurden die Verwendungszwecke für die unten aufgeführten Farbstoffe erweitert und Anhang II, Teil E der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008, in der Lebensmittelkategorie 1.7.2 „Gereifter Käse“ wie folgt geändert:

  • E 120 Echtes Karmin, künftig auch für roten Pestokäse zu verwenden,
  • E 141 Kupferhaltige Komplexe der Chlorophylle und Chlorophylline, sind auch für grünen und roten Pestokäse, Wasabikäse und grün marmorierten Kräuterkäse verwendbar,
  • E 160b Annatto (Bixin, Norbixin), für roten und grünen Pestokäse und
  • E 160c Paprikaextrakt (Capsanthin, Capsorubin) für roten Pestokäse, zulässig.

Die Verordnung trat zum 06.11.2014 in Kraft.

Änderungen beim EU-Zusatzstoffrecht

Aromadicht und abbaubar: Eine neuartige Beschichtung macht Folien aus Bio-Plastik auch für Lebensmittel zu einem funktionellen und umweltfreundlichen Material. Bisherige abbaubare Kunststoffe schützen die Ware nicht ausreichend vor Gerüchen, Sauerstoff und Wasserdampf. Die neu entwickelten Biopolymere lösen dieses Problem, und sind dennoch kompostierbar: Außer Sand bleibt nichts übrig.

Bio-Plastik auch für Lebensmittel

Mit dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über neuartige Lebensmittel, den die Kommission vorgelegt hat, sollen die bestehenden Bestimmungen der Novel Food Verordnung (EG) Nr. 258/97 und der Verordnung (EG) Nr. 1852/2001 aktualisiert werden. Mit der Neufassung soll das Zulassungsverfahren gestrafft sowie seine Effizienz und Transparenz erhöht werden. Es soll so von bisher rund drei Jahren auf 18 Monate verkürzt werden.

Reform der Novel Food Verordnung

Die EFSA hat ihre wissenschaftliche Beratung zu Lebensmittelallergenen aktualisiert. Dem EFSA-Gremium für Diätetische Produkte, Ernährung und Allergien (NDA) zufolge ist die Prävalenz von Lebensmittelallergien schwer zu erfassen, da für einige geografische Gebiete kaum Studien vorliegen und zur Erhebung der Prävalenzdaten unterschiedliche Methoden angewendet werden. Werden Lebensmittel-Provokationstests als Diagnosekriterium zugrunde gelegt, liegt die geschätzte Prävalenz von Lebensmittelallergien in Europa ─ für Erwachsene und Kinder ─ bei rund 1 %.

Allergene in Lebensmitteln: Empfehlungen aktualisiert

Am 13.12.2014 ist die geänderte Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) in Kraft getreten. Auf vorverpackten Produkten sind die Angabe des Kaloriengehaltes sowie Informationen über Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz verpflichtend. Die Darstellung erfolgt in einer Tabelle ─ in der Regel auf der Verpackungsrückseite. Die Nährstoffgehalte müssen bezogen auf 100 g oder 100 ml angegeben werden.

13. Dezember 2014: Neue Pflichtangaben für Lebensmittel

Durch die Änderung der AVV Lebensmittelhygiene im Rahmen der „Zweiten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung von Verwaltungsvorschriften im Bereich des Lebensmittelrechts vom 20.10.2014“ (BAnz AT 07.11.2014 B2) wurde u. a. das Abstimmungsverfahren der Bundesländer bei der Prüfung von Gute Hygienepraxis- (GHP-) Leitlinien konkretisiert und ferner das Verfahren der Prüfung von DIN-Normen, die als GHP-Leitlinien gelten sollen, beschrieben.

Leitlinien für Gute Hygienepraxis: Neue Regelungen

Im Oktober 2014 informierte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Öffentlichkeit darüber, dass Rindfleischprodukte aus dem Verkauf genommen wurden, nachdem der Verdacht auf eine Kontamination mit dem Erreger des Milzbrands (Bacillus anthracis) aufgekommen ist. Entsprechende Warnungen wurden veröffentlicht und möglicherweise kontaminierte Rindfleischprodukte aus dem Handel genommen.

Milzbranderreger im Fleisch: Herkunft und Risikobeurteilung

Glyphosat ist weltweit einer der am meisten eingesetzten Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln („Roundup“). Angesichts der öffentlichen Diskussion um die Einschätzung möglicher gesundheitlicher Risiken Glyphosat-haltiger Pflanzenschutzmittel hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) im Januar 2014 ein wissenschaftliches Symposium veranstaltet und die gesundheitlichen Risiken von Glyphosat neu bewertet:

Glyphosat: Nicht giftiger als bisher angenommen!

Seit dem 13. Dezember 2014 ist die Information über die 14 wichtigsten Allergieauslöser auch bei loser Ware verpflichtend. Europaweit wird dies in der LMIV geregelt. National wird die Art und Weise der Allergenkennzeichnung bei loser Ware in der Vorläufigen Lebensmittelinformations-Ergänzungsverordnung (VorlLMIEV) geregelt. Mit dieser Verordnung werden dem Lebensmittelunternehmer praxisgerechte und flexible Lösungen an die Hand gegeben.

Art und Weise der Allergenkennzeichnung bei loser Ware
Behr's Verlag