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Artikel in Kategorie Technologie

Das Lebensmittelrecht verfolgt im Wesentlichen zwei Ziele: Zum einen den Schutz der Gesundheit und zum anderen den Schutz vor Täuschung.

Gesetzliche Grundlagen des Täuschungsverbots
Der Täuschungsschutz für Lebensmittel ist gesetzlich festgelegt. Zunächst gilt Art. 16 Verordnung (EG) Nr. 178/2002 (Basis-VO). Diese europarechtliche Vorschrift steht dem nationalen Recht wegen
des Vorrangs des Europäischen Unionsrechts übergeordnet vor. Sie hat als Generalklausel das Ziel, dem Verbraucher eine Grundlage für die Wahl des Lebensmittel zu treffen, indem Irreführung des Verbrauchers durch Werbung und Aufmachung verhindert wird.

Schutz vor Täuschung und Irreführung

Speisefette und -öle bestehen fast ausschließlich aus den Triglyceriden von Fettsäuren und sind praktisch wasserfrei. Pflanzliche Fette und Öle werden aus den Samen, Keimen oder Früchten von Pflanzen gewonnen, tierische aus dem als genusstauglich beurteilten Fettgewebe von Schlachttieren einschließlich Geflügel und Fischen. Gemäß der in den Leitsätzen für Speisefette und Speiseöle der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission beschriebenen Verkehrsauffasssung sind Speisefette bei 20° C fest oder halbfest,
Speiseöle dagegen flüssig.

Produktspezifische Besonderheiten der Kennzeichnung bei Speisefetten und Speiseöle

Öko-Tierhalter in Mecklenburg-Vorpommern haben von Ende September bis November mit Pestiziden belastete Futtermittel verfüttert, meldete „focus-online“. Es handelte sich um Bio-Sonnenblumen Presskuchen aus der Ukraine, der mit Thiamethoxam und Metalaxyl belastet war. Bei Nachkontrollen der Futtermittel wurden z.T. erhebliche Überschreitungen der Pflanzenschutzmittel Grenzwerte festgestellt.

Pestizide im Öko-Tierfutter: Höfe gesperrt

Am 13.01.2015 haben die Abgeordneten des Europäischen Parlaments beschlossen, dass Mitgliedstaaten den Anbau von GVO-Pflanzen (genetisch veränderte Organismen) in ihrem Hoheitsgebiet einschränken oder verbieten dürfen, auch wenn dies auf EU-Ebene zugelassen bleibt. Die mit den EU-Ministern ausgehandelte Vereinbarung wurde mit 480 Stimmen angenommen, bei 159 Gegenstimmen und 58 Enthaltungen.

Gentechnik-Anbau: Kompromiss zur Ausstiegsklausel gefunden

Trockenfrüchte wie z. B. getrocknete Aprikosen, Pflaumen oder Äpfel, aber auch getrocknete Feigen und Datteln sowie Rosinen, Cranberries und Kirschen werden vom Konsumenten gerne zum Kochen und Backen genutzt oder auch als Snack verzehrt. Die Abgabe erfolgt häufig in 200 g Beuteln, andere Packungsgrößen sind im Markt aber auch zu finden. Es gibt keine produkt-spezifischen gesetzlichen Vorschriften, allerdings gibt es seit 2008 im Rahmen der Leitsätze für Obsterzeugnisse auch Regelungen für Trockenfrüchte. Dazu kommen für einige Produkte auch UNECE Standards.

Produktspezifische Besonderheiten der Kennzeichnung bei Trockenfrüchten

Wissenschaftler um Fabiana Zigone (University of Nottingham) untersuchten die Inzidenz der Zöliakie zwischen 1993 und 2013 und verglichen zudem die Diagnosehäufigkeit in verschiedenen sozioökonomischen Gruppen in Großbritannien. Die Daten gewannen die Forscher aus einer repräsentativen Datenbank Großbritanniens („Health Improvement Network“). Von den erfassten 2.063.421 Kindern erkrankten 1.247 an einer Zöliakie.

Zöliakie wird häufiger diagnostiziert
Behr's Verlag