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Dienstag, 19 Januar 2021

Sägemehlkekse dürfen nicht verkauft werden

Recht & Normen

Sägemehlkekse dürfen nicht verkauft werden

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat eine Klage eines Keksherstellers abgewiesen. Das Gericht in Karlsruhe hat einem Online-Händler verboten, seine Sägemehlkekse weiter zu verkaufen. Die Kekse seien für den menschlichen Verzehr objektiv ungeeignet, urteilte das Gericht. Das zur Herstellung der Kekse verwendete Sägemehl sei ein Stoff für technische Anwendungen und werde nicht einmal in Tierfutter verwendet.

Der Naturwarenhändler argumentierte, es handle sich um ein pflanzliches Produkt. Er verwende nur mikrobiologisch einwandfreies Holzmehl. Nicht-medizinische Verkaufsseiten im Internet preisen die feinen Holzreste an, da sie angeblich den Darm stärkten und die Verdauung anregten. 

Der Händler hatte die Sägemehlkekse etwa 20 Jahre hergestellt, vertrieben und auch Sägemehl als Zutat angegeben. 2004 war er nach Gerichtsangaben bereits an die Stadt herangetreten, die aber erst 2017 nach einer Probe der Backwaren den Verkauf untersagte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

QUELLE:
► Meldung foodwatch e.V. vom 22.12.2020

Dr. Greta Riel

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