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Montag, 17 September 2018

Produkt mit Pflanzenfett darf nicht „Crème fraîche“ heißen

Recht & Normen

Produkt mit Pflanzenfett darf nicht „Crème fraîche“ heißen

Eine Mischung aus pflanzlichen Fetten und Milch darf nicht als „Creme fraîche“ bezeichnet werden. Der Hersteller eines Mischfettes hatte sein Produkt mit der Angabe „Crème fraîche“ in großer Form auf dem Deckel gekennzeichnet ‒ die Beschreibung „zu verwenden wie“ jedoch in kleinerer Form. Die Wettbewerbszentrale beurteilte die Aufmachung des Produktes als irreführend und reichte Klage ein. Das Landgericht Hamburg hat dieser Klage in erster Instanz stattgegeben.

Die Milcherzeugnis-Verordnung definiert „Crème fraîche“ als Sauermilcherzeugnis, das ausschließlich aus pasteurisierter Milch oder Sahne unter Verwendung von Milchsäurebakterienkulturen hergestellt wird und einen Fettgehalt von ≥30 % aufweist. Das beanstandete Produkt besteht jedoch zu großen Teilen aus Buttermilch, Magermilch und pflanzlichen Fetten und hat einen Fettanteil von 15 %. Zwar hatte der Anbieter das Produkt als „Mischung aus pflanzlichen Fetten und Milch“ bezeichnet, diese Bezeichnung aber deutlich kleiner gedruckt als den Schriftzug „Crème fraîche“.

Dem Anbieter zufolge sollte die Aufmachung den Verbraucher nur über die Verwendung informieren. In seiner Urteilsbegründung führte das LG Hamburg aus, Verbraucher könnten annehmen, dass es sich bei dem Produkt tatsächlich um „Crème fraîche“ handelt, die möglicherweise einen geringeren Fettanteil hat. Diese Irreführung wird auch nicht durch den Umstand beseitigt, dass das Produkt unter einer bekannten Dachmarke vermarktet wird. Zudem sah das LG einen Verstoß gegen den Bezeichnungsschutz für Milchprodukte. Bezeichnungen für Milchprodukte wie „Crème fraîche“ sind rechtlich geregelt und dürfen nicht für Lebensmittel mit pflanzlichen Zutaten verwendet werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

HINTERGRUND:
Der Anbieter hat die umstrittene Aufmachung seines Produktes mittlerweile geändert ‒ die Schriftgröße des Verwendungshinweises sowie der Bezeichnung „Mischung aus pflanzlichen Fetten und Milch“ wurde vergrößert.

QUELLE:
► Lebensmittelklarheit vom 03.08.2018

Univ.-Prof. Dr. Walther Heeschen
Dipl.-Ing. Agr. Jan Peter Heeschen

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