Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse geändert

Mit der Bekanntmachung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vom 24.09.2014 wurden Änderungen der Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse veröffentlicht.
Im Allgemeinen Teil wurde die Definition des „bindegewebsfreien Fleischeiweißes“ (BEFFE) durch die entsprechenden Werte für sehnen- und fettgewebsarmes Rindfleisch und fettgewebs- und sehnenarmes Schweinefleisch ergänzt. Die Beschreibung von Formfleischerzeugnissen erhielt eine neue Fassung mit einer ausführlichen Darstellung der technischen Verfahren zu seiner Herstellung.
Bei den besonderen Beurteilungsmerkmalen entfallen künftig die Erzeugnisse „Hofer Rindfleischwurst“ und „Thüringer Fleischrotwurst“ sowie „Schwarzwälder Schinken“. Sie werden in den Anhang mit der Aufzählung der Fleischerzeugnisse mit geschützten geographischen Angaben (g.g.A.) aufgenommen. Deren Beschaffenheit ist in der jeweiligen EU-Durchführungsverordnung zu deren Zulassung festgelegt.
Bei der Beschreibung der gegarten Pökelfleischerzeugnisse wurden BEFFE-Mindestwerte für Kochpökelwaren mit hervorhebenden Bezeichnungen eingefügt. Neu gefasst wurden die Regeln für die Bezeichnungen von Formfleischerzeugnissen, wie z.B. durch „Formfleisch-Schinken“ aus Fleischstücken zusammengefügt.
Die „Erzeugnisse aus gewolftem oder ähnlich zerkleinertem Fleisch“ wurden ergänzt um das Erzeugnis „Cheeseburger“ mit einer Beschreibung der Zusammensetzung, der besonderen Merkmale und der Analysewerte.
Zu den Einzelheiten wird auf die Veröffentlichung im Bundesanzeiger verwiesen (siehe Quelle).
► Elektronischer Bundesanzeiger (BAnz AT) vom 01.12.2014 B2
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