HACCP-Frage der Woche 27/2018

Welche Sorgfaltspflichten bestehen bei verpackten Lebensmitteln in der Kette zwischen Verpackungshersteller, Lebensmittelhersteller und Lebensmittelhandel?
In jeder Stufe bestehen unterschiedliche Sorgfaltspflichten. Beim Verpackungshersteller besteht die Sorgfaltspflicht dahin, dass die gefertigten Verpackungsmaterialien hinreichend rein sind und den Vereinbarungen mit dem abnehmenden Lebensmittelhersteller entsprechen. Der Lebensmittelhersteller hat darauf zu achten, dass die beschafften Verpackungsmaterialien für das von ihm zu verpackende Lebensmittel geeignet sind. Der Lebensmittelhändler hat darauf zu achten, dass sich die Lebensmittel in seinem Herrschaftsbereich nicht verschlechtern, er hat also die Aufbewahrungsbedingungen zu beachten.
QUELLE:
►Diese Frage und Antwort stammt aus der Broschüre F&A Mineralölbestandteile in Lebensmitteln
Weitere Informationen finden Sie in folgenden Werken:
Die Einführung und Umsetzung des HACCP-Systems inklusive Dokumentation und regelmäßiger Mitarbeiterschulung ist nach dem gültigen Hygienerecht auch für kleine und mittelständische Unternehmen Pflicht. Mit dem Praxisleitfaden "HACCP leicht gemacht" haben Sie alles zur Hand, was Sie zur kostengünstigen Einführung von HACCP in Ihrem Betrieb brauchen. Sie bekommen die optimale Unterstützung, um die gesetzlichen Anforderungen schnell und ohne großen Aufwand zu erfüllen – für einfach mehr Sicherheit bei der nächsten Kontrolle durch die Lebensmittelüberwachung.
Praxishandbuch Lebensmittelhygiene-Recht
Das „Praxishandbuch Lebensmittelhygiene-Recht" unterliegt einem ständigen Umbruch, der Lebensmittelunternehmer und die amtliche Lebensmittelüberwachung vor neue Herausforderungen stellt. Das „Praxishandbuch Lebensmittelhygiene-Recht“ liefert Ihnen alle relevanten Verordnungen und Vorschriften rund um das europäische und nationale Hygienerecht.
Abonnieren Sie unseren kostenlosen Hygiene Newsletter! Er erscheint 3x im Monat und versorgt Sie mit Informationen rund um die Branche.
Auch der Lebensmittelrecht Newsletter ist für Sie kostenlos! Er erscheint 1x im Monat.