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Mittwoch, 02 Mai 2018

HACCP-Frage der Woche 18/2018

Hygiene & HACCP | Recht & Normen

HACCP-Frage der Woche 18/2018

Was versteht man unter einer Rückstellprobe?

Der Begriff „Rückstellproben“ findet sich im „Lebensmittelhygienepaket“ nicht. Er taucht allerdings in der Verordnung mit lebensmittelrechtlichen Vorschriften zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern auf, allerdings in einem
anderen Zusammenhang (Probenmaterial bei Nachweis von Zoonoseerregern).

Grundsätzlich ist es allerdings sinnvoll, Rückstellproben zu ziehen. Denn nur auf diese Weise ist es möglich, eine schnelle Klärung beim Auftreten lebensmittelassoziierter Erkrankungen herbeizuführen.

Diese Proben (jeweils mindestens 100 g oder ml) werden aus der laufenden Produktion entnommen und bei TK-Temperaturen aufbewahrt. Beim Auftreten einer Reklamation wird so eine eindeutige Fallaufklärung ermöglicht (siehe DIN 10526 Lebensmittelhygiene, Rückstellproben in der Gemeinschaftsverpflegung).

QUELLE:
► Diese Frage und Antwort stammt aus der Broschüre F&A Prozesshygiene

Weitere Informationen finden Sie in folgenden Werken:

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