HACCP-Frage der Woche 01/2021

Superfood: Sind Aussagen in Verbindung mit dem Corona-Virus rechtswidrig?
Die Verbraucherzentrale Berlin ist 2020 gegen einen Anbieter vorgegangen, der die Sorge von Verbraucherinnen und Verbrauchern um ihre Gesundheit in der anhaltenden Corona-Pandemie ausnutzte, um den Absatz seiner Produkte mit zweifelhaften Werbeversprechen zu steigern. Der Anbieter des Superfoods muss die Aussagen in Verbindung mit dem Corona-Virus zu seinen Produkten unterlassen. Nahrungsergänzungsmittel oder Pflanzenpulver sind Lebensmittel - sie dürfen generell nicht damit beworben werden, dass sie vor Krankheiten schützen, sie lindern oder sogar heilen.
Im aktuellen Fall warb der Anbieter von sogenannten „Superfoods“ im Onlineshop und in sozialen Medien unter anderem mit folgenden Aussagen: „Das Corona-Virus ist in aller Munde. Und leider können wir nicht alles kontrollieren, was um uns herum passiert, aber wir können unser eigenes Immunsystem stärken. Um dein Immunsystem zu stärken(...)“ mit anschließender Werbung für verschiedene Produkte, denen immunitätsfördernde Eigenschaften zugeschrieben wurden. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Berlin nutzte der Anbieter hier bewusst die Ängste der Kunden aus und erweckte die irreführende Erwartung, mit der Verwendung der Produkte könne ein erhöhter Schutz vor Ansteckung erlangt werden. Auf die Abmahnung hin entfernte das Unternehmen zwar die Aussagen, gab aber nicht die geforderte Unterlassungserklärung ab. Deshalb wurde Klage eingereicht, die zu Gunsten der Verbraucherzentrale Berlin entschieden wurde. Die Rückstandsmenge im Endprodukt sollte also möglichst gering sein, am besten unterhalb der Nachweisgrenze.
QUELLE:
► Diese Frage inklusive ihrer Antwort stammt aus einer Meldung der Verbraucherzentrale Berlin e.V. vom 01.10.2020
Dr. Greta Riel
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