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Donnerstag, 13 August 2015

Danone: Apfel drauf, aber nicht drin

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Danone: Apfel drauf, aber nicht drin
© ammis.de / www.pixelio.de

Die „Danone Waters Deutschland GmbH“ hat sich verpflichtet, für das Produkt „Volvic Apfel“ nicht mehr wie abgebildet auf der Verpackung zu werben. Zudem wird „Danone“ im Zutatenverzeichnis nicht mehr von „Apfelaroma“ sprechen. Auf der Vorderseite von „Volvic Apfel“ war ein Apfel abgebildet und im Zutatenverzeichnis wurde „Apfelaroma“ genannt. Tatsächlich enthielt das Produkt weder Bestandteile vom Apfel noch natürliche Aromen oder Aromen, die aus der Apfelfrucht stammen. Nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) war durch die Bewerbung der Frucht in Wort und Bild sowie durch die grüne Gestaltung des Etiketts der Eindruck erweckt worden, im Produkt sei etwas aus der Apfelfrucht enthalten. Die Angabe „Apfelaroma“ entsprach laut vzbv auch nicht der EU-Aromenverordnung, da das Produkt keine Aromastoffe enthielt, die aus dem Apfel stammen. Nachdem die Klage des vzbv noch vom Landgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 30.04.2014 abgewiesen worden war, gab „Danone“ nun vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Das Gericht hatte zuvor in der mündlichen Verhandlung zum Ausdruck gebracht, dass es der Auffassung des vzbv folgen werde.

HINTERGRUND:
Erst kürzlich hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Lebensmittel durch Etikettierung und Bewerbung nicht den Eindruck erwecken dürfen, dass eine bestimmte Zutat enthalten ist, obwohl diese nicht vorhanden ist und sich das allein aus dem Zutatenverzeichnis ergibt.

► Lebensmittelklarheit vom 14.07.2015
► Pressemitteilung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e. V. (vzbv) vom 09.07.2015

Bild: www.pixelio.de

Weitere Informationen finden Sie im Praxishandbuch Lebensmittelkennzeichnung.

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