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Donnerstag, 24 September 2015

Beurteilung von Chlorat in pflanzlichen Lebensmitteln

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Beurteilung von Chlorat in pflanzlichen Lebensmitteln
© Dirk Sanne / www.pixelio.de

„Für Chlorat als ehemaliger Pflanzenschutzmittelwirkstoff gilt der allgemeine Pflanzenschutzmittel-Rückstands-Standardwert von 0,01 mg/kg der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 für die dort geregelten Lebensmittel, da bislang keine spezifischen Höchstgehalte festgesetzt wurden. Der Standardwert von 0,01 mg/kg ist auch für die Beurteilung von Rückständen aus anderen Ursachen als der Pflanzenschutzmittelapplikation heranzuziehen. Er ist nicht toxikologisch abgeleitet“.
Dies teilte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) den Verbänden der deutschen Ernährungsindustrie (Schreiben vom 06.07.2015) zum derzeitigen Stand der Beurteilung von Chloratrückständen mit. Die frühere Empfehlung des BMEL an die Länder zu Aktionswerten bei der Überwachung von Chloratrückständen vom Juni 2014 mit wurde zurückgezogen.
Die vorgenommene Änderung geht zurück auf neu von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ermittelte toxikologische Daten. Danach schlug die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) für die Bewertung des chronischen Risikos einen TDI von 0,003 mg/kg KG und für das akute Risiko eine ARfD von 0,036 mg/kg KG vor.
Das BMEL schlägt ferner vor, im Einzelfall zu prüfen ob gegebenenfalls ein nicht sicheres Lebensmittel vorliegt. Dabei soll das EFSA-PRIMo-Modell (Pesticide Residue Intake Model) herangezogen werden unter Anwendung des ARfD von 0,036 mg/kg KG ohne Berücksichtigung von Variabilitätsfaktoren.

► SCHREIBEN DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR ERNÄHRUNG UND LANDWIRTSCHAFT VOM 06.07.2015 AZ.: 313-21502/0056

► EFSA JOURNAL 2015; 13(6): 4135; „RISKS FOR PUBLIC HEALTH RELATED TO THE PRESENCE OF CHLORATE IN FOOD“

Bild: www.pixelio.de

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