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Montag, 05 Januar 2015

Art und Weise der Allergenkennzeichnung bei loser Ware

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Art und Weise der Allergenkennzeichnung bei loser Ware
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Seit dem 13. Dezember 2014 ist die Information über die 14 wichtigsten Allergieauslöser auch bei loser Ware verpflichtend. Europaweit wird dies in der LMIV geregelt. National wird die Art und Weise der Allergenkennzeichnung bei loser Ware in der Vorläufigen Lebensmittelinformations-Ergänzungsverordnung (VorlLMIEV) geregelt. Mit dieser Verordnung werden dem Lebensmittelunternehmer praxisgerechte und flexible Lösungen an die Hand gegeben. Neben einer Vielzahl von schriftlichen Informationsmöglichkeiten besteht generell die Möglichkeit der mündlichen Information. Voraussetzung dafür ist allerdings eine schriftliche Dokumentation, die sowohl dem nachfragenden Verbraucher als auch den Lebensmittelüberwachungsbehörden leicht zugänglich zu machen ist. Die Verbraucherzentrale kritisiert allerdings, dass die Dokumentation dem Verbraucher nur auf Nachfrage zu zeigen ist.

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