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Dienstag, 17 Juli 2018

Allergene in Lebensmitteln 2017

QM & QS | Recht & Normen

Allergene in Lebensmitteln 2017
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Die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter (CVUA) Baden-Württembergs haben 2017 landesweit 4982 Analysen durchgeführt und zumeist Lebensmittel untersucht, die laut Kennzeichnung das geprüfte Allergen nicht enthalten ‒ im Mittelpunkt standen zudem Lebensmittel für Allergiker oder Zöliakie-Kranke („ohne Milch“, „glutenfrei“):

  • Acht Proben (Hackfleischdrehspieße nach Döner Kebab-Art, Falafel-Erzeugnisse, Mais-Knabberware, Currywurst) mussten aufgrund nachweisbarer Allergene als potenziell gesundheitsschädlich beanstandet werden ‒ die Kennzeichnung hatte trotz Vorhandensein des jeweiligen Allergens in relevanten Mengen dessen Abwesenheit suggeriert und somit auch Allergiker angesprochen.
  • In 829 Fällen (17 %) wurden nicht deklarierte Allergene analysiert ‒ wie in den Vorjahren wurden nur positive Befunde bei nicht deklarierten Allergenen mit Anteilen über dem jeweiligen Beurteilungswert verfolgt (352 Untersuchungen (7 %)).
  • Unterschiede zwischen verpackten und unverpackt (offen) abgegebenen Lebensmitteln waren bei offen abgegebenen Lebensmitteln weiterhin feststellbar ‒ bei diesen Lebensmitteln hat der Anteil an Proben abgenommen, bei denen die (im niedrigen Spurenbereich liegende) „Bagatellgrenze“ überschritten war (2016: 12 %, 2017: 9,2 %).
  • Bei 2773 Proben verpackter Lebensmittel lag der Anteil an Proben mit nachweisbaren, nicht deklarierten Allergenen bei 14,2 % ‒ dieser Wert wurde durchschnittlich auch in den vergangenen Jahren festgestellt.
  • Während der Anteil von Untersuchungen mit Befunden über dem jeweiligen Beurteilungswert gegenüber 2016 von 7 % auf 5,3 % abgenommen hat, erhöhte sich der Anteil von Proben mit Befunden im Spurenbereich wieder etwas.

QUELLE:
► Untersuchungsämter-BW vom 19.04.2018

Univ.-Prof. Dr. Walther Heeschen
Dipl.-Ing. Agr. Jan Peter Heeschen

Behr's Verlag