In Niedersachsen sind seit dem 01.11.2017 Milchviehbetriebe entsprechend der Niedersächsischen Paratuberkulose-Verordnung (Nds. ParaTb-VO) verpflichtet, ihren Bestand einmal jährlich auf Paratuberkulose untersuchen zu lassen. Das Hauptanliegen der Nds. ParaTb-VO ist die Untersuchungspflicht aller über 24 Monate alten Zuchtrinder anhand von Einzelblut- und Einzelmilchproben oder von Bestandsmilchproben ‒ ausgenommen sind die Zuchtrinder von Mutterkuhbeständen. Es werden die Proben genutzt, die sowieso zur Untersuchung auf das Bovine Herpesvirus Typ 1 (BHV1) genommen werden müssen.
QUELLE:
► Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 27.10.2017
Univ.-Prof. Dr. Walther Heeschen
Dipl.-Ing. Agr. Jan Peter Heeschen