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Artikel in Kategorie Recht & Normen

Laut einem Urteil des Kammergerichts Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) gegen die „Bringmeister GmbH“ ist ein Lieferservice verpflichtet, Kunden vor der mit Kosten verbundenen Bestellung im Internet über Zutaten und Allergene der angebotenen Lebensmittel sowie über die Aufbewahrungsbedingungen und den Verzehrzeitraum zu informieren. Im Internetshop der „Bringmeister GmbH“ fehlten Pflichtangaben beispielsweise bei Kartoffelchips, Schokoriegeln und Tiefkühl-Pizzen. Vor dem Kammergericht Berlin hatte sich die „Bringmeister GmbH“ auf seine besonderen Geschäftsbedingungen berufen. Kunden, die nach Auswahl der Lebensmittel auf den Button „Jetzt bestellen“ klicken, verpflichten sich damit nicht etwa zum Kauf der Lebensmittel ‒ verbindlich bestellen diese lediglich deren kostenpflichtige Lieferung.

QUELLE:
► Urteil des Kammergerichts Berlin vom 23.01.2018 (Az. 5 U 126/16) – nicht rechtskräftig

Univ.-Prof. Dr. Walther Heeschen
Dipl.-Ing. Agr. Jan Peter Heeschen

Online-Händler muss vor Bestellung über Lebensmittel-Zutaten informieren

Die Verordnung (EG) Nr. 669/2009 der Kommission vom 24.07.2009 „zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 (…) im Hinblick auf verstärkte amtliche Kontrollen bei der Einfuhr bestimmter Futtermittel und Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs (…)“ wird seit ihrem Erscheinen regelmäßig überprüft. Die Einträge in Anhang I sollen mindestens halbjährlich aktualisiert werden.

QUELLE:
► Durchführungsverordnung (EU) 2017/2298 vom 12.12.2017 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 669/2009 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 im Hinblick auf verstärkte amtliche Kontrollen bei der Einfuhr bestimmter Futtermittel und Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs

Univ.-Prof. Dr. Walther Heeschen
Dipl.-Ing. Agr. Jan Peter Heeschen

Verstärkte amtliche Kontrollen bei Einfuhr bestimmter Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs

Die EU-Kontroll-Verordnung 2017/625 ist am 29. April 2017 in Kraft getreten und wird im Dezember 2019 in vollem Umfang anzuwenden sein.

Die Kontroll-Verordnung zeigt eine deutliche Ausweitung des Anwendungsbereichs mit Betonung des risikoorientierten Ansatzes.

QUELLE:
► Dieser Text-Auszug stammt aus „Food & Hygiene“, Ausgabe 12/2017

Die neue EU-Kontroll-Verordnung

In Niedersachsen sind seit dem 01.11.2017 Milchviehbetriebe entsprechend der Niedersächsischen Paratuberkulose-Verordnung (Nds. ParaTb-VO) verpflichtet, ihren Bestand einmal jährlich auf Paratuberkulose untersuchen zu lassen. Das Hauptanliegen der Nds. ParaTb-VO ist die Untersuchungspflicht aller über 24 Monate alten Zuchtrinder anhand von Einzelblut- und Einzelmilchproben oder von Bestandsmilchproben ‒ ausgenommen sind die Zuchtrinder von Mutterkuhbeständen. Es werden die Proben genutzt, die sowieso zur Untersuchung auf das Bovine Herpesvirus Typ 1 (BHV1) genommen werden müssen.

QUELLE:
► Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 27.10.2017

Univ.-Prof. Dr. Walther Heeschen
Dipl.-Ing. Agr. Jan Peter Heeschen

Niedersachsen: Paratuberkulose-VO gültig

Die Verordnung zur Änderung von Vorschriften über die Einfuhr von Lebensmitteln vom 27.09.2017 ist im Bundesgesetzblatt (BGBl. I, S. 3.459) veröffentlicht worden. Dabei wurden die verschiedenen unionsrechtlichen Vorschriften, die seit der letzten Änderung der Lebensmitteleinfuhr-VO geändert, aufgehoben oder neu erlassen wurden, berücksichtigt.

QUELLE:
► Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 65 vom 02.10.2017

Vorschriften über Einfuhr von Lebensmitteln

In der EU werden jährlich rund 88 Mio. Tonnen Lebensmittel weggeworfen ‒ dieses sind rund 20 % aller hergestellten Lebensmittel. Im vergangenen Jahr verteilten die Mitglieder der Europäischen Föderation der Lebensmittelbanken 535.000 Tonnen Lebensmittel an 6,1 Mio. Menschen. Diese enorme Menge entspricht nur einem kleinen Teil der Lebensmittel, die in der EU verschwendet werden.

QUELLEN:
► BVE vom 23. Oktober 2017
► EU-Kommission vom 16. Oktober 2017
► BMEL vom 03. Dezember 2012

Lebensmittelspenden – neue EU-Leitlinie veröffentlicht

Auf Anregung von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hatte die EU-Kommission das „Fipronil“-Geschehen am 05. September 2017 auf die Tagesordnung des informellen Agrarministertreffens in Tallinn (Estland) gesetzt. Mit den Amtskollegen aus Belgien, Frankreich und den Niederlanden verständigte sich der Bundeslandwirtschaftsminister auf eine Arbeitsgruppe, die Vorschläge für eine europäische Koordination in Krisenfällen vorlegen wird mit dem zentralen Anliegen, einen schnellen Informationsfluss zwischen den Mitgliedstaaten zu gewährleisten, damit das Europäische Schnellwarnsystem (RASFF) seinem Namen und Anspruch gerecht werden kann.

QUELLEN:
► Pressemitteilung Nr. 88 des BMEL vom 26. September 2017
► European Commission („Conclusions from the Ministerial Conference on the follow up of the fipronil incident”) vom 26. September 2017

Krisenmanagement – Verbesserung des Informationsflusses auf EU-Ebene

Seit dem 19.04.2017 wird in der EU ein neues elektronisches Bescheinigungssystem angewandt, das eine bessere Überwachung der Importe von ökologischen Erzeugnissen in die EU sicherstellen soll. Die Neuerungen bedeuten, dass die Importbescheinigungen in das EU-weite Trade Control & Expert System (TRACES) integriert werden.

QUELLE:
► Pressemitteilung der EU-Kommission vom 18.04.2017

Neues Bescheinigungssystem für Öko-Importe in die EU

EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis hat am 06.06.2017 die EU-Plattform für Tierschutz gegründet. Diese vereint 75 Vertreter von Interessengruppen, NGOs, Wissenschaft, EU-Mitgliedstaaten, Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), internationalen Organisationen und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).

QUELLE:
► EU-Kommission vom 06.06.2017

EU-Plattform für Tierschutz gestartet
Behr's Verlag