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Artikel in Kategorie Recht & Normen

Die EU-Mitgliedstaaten haben das überarbeitete Leitliniendokument zum Festsetzungsverfahren von Rückstandshöchstgehalten (RHG) nach den Artikeln 6 bis 11 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 und Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 107/2009 (Technical Guidelines MRL setting procedure in accordance with Articles 6 to 11 of Regulation (EC) No 396/2005 and Article 8 of Regulation (EC) No 1107/2009, SANTE/2015/10595, Rev. 5.4) in der Sitzung des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebens- und
Futtermittel vom Ende November 2018 zur Kenntnis genommen.

QUELLE:
► BVL-Newsletter vom 14.12.2018

Dr. Jörg Häseler

Aktualisierung der Leitlinien für das Festsetzungsverfahren von Rückstandshöchstgehalten

Anfang Oktober 2018 war das BVL in Berlin Gastgeber der ersten europäischen Krisenübung im Rahmen der EU-Initiative „Joint Initiative Food Emergency Excercise“ (JIFEE), die von einer gleichnamigen Arbeitsgruppe der Heads of Food Safety Agencies (HoA) ins Leben gerufen wurde.

QUELLEN:
► BVL-Meldung vom 05.10.2018

Dr. Jörg Häseler

Erste europäische Krisenübung

Die interdisziplinäre Arbeitsgruppe (IAG) „Gentechnologiebericht“ der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften (BBAW) zieht mit ihrem aktuellen vierten Gentechnologiebericht nach knapp 20 Jahren Laufzeit Bilanz: Wie entwickelten sich die Gentechnologien in Deutschland und welche zukünftigen Herausforderungen lassen sich aktuell absehen? Namhafte Experten und Expertinnen sowie Wegbegleiter und -begleiterinnen der IAG eröffnen im Bericht unterschiedliche bilanzierende Perspektiven sowohl auf die Entwicklung der Gentechnologien, der mit ihnen verbundenen ethischen Debatten und ihrer rechtlichen Regulierung als auch auf die Arbeit der IAG.

QUELLE:
► „Vierter Gentechnologiebericht. Bilanzierung einer Hochtechnologie“ (DOI: 10.5771/9783845293790)

Univ.-Prof. Dr. Walther Heeschen
Dipl.-Ing. Agr. Jan Peter Heeschen

Gentechnologie: Bilanzierung einer Hochtechnologie

Die Bundesregierung hat am 01.08.2018 den „Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches“ beschlossen und somit das im Koalitionsvertrag vereinbarte Vorhaben einer rechtssicheren Veröffentlichung von festgestellten Verstößen gegen die Lebensmittelsicherheit auf den Weg gebracht.

QUELLE:
► Pressemitteilung Nr. 90 des BMEL vom 01.08.2018

Univ.-Prof. Dr. Walther Heeschen
Dipl.-Ing. Agr. Jan Peter Heeschen

Neu: Löschfrist für Verstöße gegen Lebensmittelrecht

2017 wurde die 42. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (42. BImSchV) zur Vorbeuge von Legionellen-Infektionen verabschiedet. Hiernach mussten Betreiber von Bestandsanlagen bis zum 20.08.2018 den zuständigen Behörden Informationen über ihre Anlagen liefern. Zudem enthält die 42. BImSchV Anforderungen an die Anlagen sowie Prüf- und Maßnahmenwerte für die Konzentration von Legionellen im Nutzwasser. Hintergrund der Regelungen ist es, dass die zuständigen Behörden bei einem Ausbruchsfall über die notwendigen Informationen bezüglich der Anlagen verfügen müssen, die möglicherweise den Ausbruch verursacht haben. Für den Fall der Überschreitung der Maßnahmenwerte werden Anforderungen an die Überwachung der Anlagen festgelegt. Für den Vollzug der 42. BImSchV und damit auch für die Umsetzung der Anzeigepflicht sind die einzelnen Bundesländer zuständig.

QUELLEN:
►  Food & Hygiene Newsflash („Legionellen ‒ Prüfwerte und Maßnahmenwerte für die Konzentration in Nutzwasser“) vom 21.08.2018
► Pressemitteilung Nr. 22 des Umweltbundesamtes (UBA) vom 16.08.2018

Univ.-Prof. Dr. Walther Heeschen
Dipl.-Ing. Agr. Jan Peter Heeschen

Legionellen: Prüf- und Maßnahmenwerte für Nutzwasser

Eine Mischung aus pflanzlichen Fetten und Milch darf nicht als „Creme fraîche“ bezeichnet werden. Der Hersteller eines Mischfettes hatte sein Produkt mit der Angabe „Crème fraîche“ in großer Form auf dem Deckel gekennzeichnet ‒ die Beschreibung „zu verwenden wie“ jedoch in kleinerer Form. Die Wettbewerbszentrale beurteilte die Aufmachung des Produktes als irreführend und reichte Klage ein. Das Landgericht Hamburg hat dieser Klage in erster Instanz stattgegeben.

QUELLE:
► Lebensmittelklarheit vom 03.08.2018

Univ.-Prof. Dr. Walther Heeschen
Dipl.-Ing. Agr. Jan Peter Heeschen

Produkt mit Pflanzenfett darf nicht „Crème fraîche“ heißen

Die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter (CVUA) Baden-Württembergs haben 2017 landesweit 4982 Analysen durchgeführt und zumeist Lebensmittel untersucht, die laut Kennzeichnung das geprüfte Allergen nicht enthalten ‒ im Mittelpunkt standen zudem Lebensmittel für Allergiker oder Zöliakie-Kranke („ohne Milch“, „glutenfrei“):

  • Acht Proben (Hackfleischdrehspieße nach Döner Kebab-Art, Falafel-Erzeugnisse, Mais-Knabberware, Currywurst) mussten aufgrund nachweisbarer Allergene als potenziell gesundheitsschädlich beanstandet werden ‒ die Kennzeichnung hatte trotz Vorhandensein des jeweiligen Allergens in relevanten Mengen dessen Abwesenheit suggeriert und somit auch Allergiker angesprochen.

QUELLE:
► Untersuchungsämter-BW vom 19.04.2018

Univ.-Prof. Dr. Walther Heeschen
Dipl.-Ing. Agr. Jan Peter Heeschen

Allergene in Lebensmitteln 2017

Die Verordnung (EG) Nr. 850/2004 vom 29.04.2004 über persistente organische Schadstoffe („POP-Verordnung“) soll neu gefasst werden. Die EU-Kommission hat einen Verordnungsvorschlag (COM (2018) 144 final vom 22.03.2018) zur Prüfung an die nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten weitergeleitet (Drucksache 95/18 vom 22.03.2018; Empfehlungen der Ausschüsse zum VO-Vorschlag der EU-Kommission (Drucksache 95/1/18 vom 16.04.2018)).

QUELLE:
► Bundesrat Drucksache 95/18 und 95/1/18 vom 22.03. und 16.04.2018

Univ.-Prof. Dr. Walther Heeschen
Dipl.-Ing. Agr. Jan Peter Heeschen

Persistente organische Schadstoffe: Neufassung der Verordnung

Die EU-Kommission hat am 05.03.2018 ein erstes EU-Referenzzentrum für Tierschutz ernannt. Als Ergebnis eines öffentlichen Auswahlverfahrens wurde als EU-Referenzzentrum ein Konsortium aus der Wageningen Livestock Research (Niederlande), dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) und dem Institut für Tierwissenschaften der Universität Aarhus (Dänemark) berufen.

QUELLE:
► Durchführungsverordnung (EU) 2018/329 vom 05.03.2018

Univ.-Prof. Dr. Walther Heeschen
Dipl.-Ing. Agr. Jan Peter Heeschen

EU-Referenzzentrum für Tierschutz eingerichtet

Laut einer Studie der Universität Göttingen könnte eine Ampelkennzeichnung auf Lebensmitteln Verbrauchern in vielen Fällen helfen, gesünder einzukaufen. Eine Ampelkennzeichnung veranschaulicht Nährwerte wie Fett, Zucker oder Salz in Lebensmitteln anhand von Farben.

QUELLE:
► Lebensmittelklarheit vom 27.03.2018

Univ.-Prof. Dr. Walther Heeschen
Dipl.-Ing. Agr. Jan Peter Heeschen

Wissenschaftler befürworten Ampelkennzeichnung auf Lebensmitteln
Behr's Verlag