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Artikel in Kategorie Recht & Normen

Die richtige Angabe der Herkunft spielt für viele Verbraucher eine wichtige Rolle.  Laut Christiane Manthey von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kommen falsche Angaben und Werbung zur Herkunft oder Region allerdings häufig vor. Jedes Jahr würden Fälle abgemahnt und die Verbraucherzentrale gehe dann auch gerichtlich gegen die Täuschungen vor. Im jüngsten Fall ging es um falsch ausgezeichnete Bio-Äpfel in Discounter-Märkten. Während das Preisschild am Regal Äpfel „aus Deutschland“ versprach, wurden die Äpfel laut Angaben auf der Packung allerdings in Italien (Südtirol) geerntet und lediglich in Deutschland verpackt. Damit Verbraucher nicht getäuscht werden, müsse der Handel dafür sorgen, das widersprüchliche bzw. irreführende Angaben auf Verpackungen, am Regal und in Prospekten unterlassen werden.

QUELLE:
►  Meldung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. vom 13.02.2020

Dr. Greta Riel

Falsche Herkunft bei Äpfeln beworben

„Low Carb“, also „kohlenhydratarm“, ist den meisten figurbewussten Menschen als Ernährungsform ein Begriff. Wenn es um Werbung und Kennzeichnung von Lebensmitteln geht, unterliegt der Begriff allerdings der Health-Claims-Verordnung und kann somit unzulässig sein. Im aktuellen Fall hatte ein Hamburger Unternehmen 48 Produkte angeboten, für die es im Internet mit „Low Carb“ warb. Die Verbraucherzentrale Hessen hielt das für unzulässig und mahnte das Unternehmen ab. Im anschließenden Gerichtsverfahren gab das Landgericht Hamburg der Verbraucherzentrale recht.

QUELLE:
►  Meldung von lebensmittelklarheit.de vom 15.01.2020

Dr. Greta Riel

Urteil: Werbung mit „Low Carb“ ist unzulässig

Im konkreten Fall hatte der beklagte Lebensmittelhändler eine Reihe von Nüssen und Trockenfrüchten mit zahlreichen nährwertbezogenen Angaben beworben. Unter anderem lobte er den hohen Eisengehalt seiner getrockneten Bananen, den hohen Vitamin-C-Gehalt seiner Trockenkirschen sowie den hohen Vitamin-E-Gehalt seiner Kürbiskerne aus. Bezogen auf 100 Gramm war dies zutreffend. Das OLG untersagte dem Händler dennoch diese Werbeaussagen mit der Begründung, die übliche Verzehrmenge von Nüssen und Trockenfrüchten liege bei 25 bis 50 Gramm (laut Nationaler Verzehrsstudie II). Die von der Health-Claims-Verordnung (HCVO) geforderte „signifikante Menge“ des jeweiligen Nährstoffs werde somit nicht erreicht.

QUELLE:
► Meldung von lebensmittelklarheit.de vom 09.01.2020

Dr. Greta Riel

Werbung mit hohem Vitamingehalt: Es kommt auch auf die Verzehrmenge an

Chlorpyrifos wurde jahrzehntelang gegen Schädlinge in der Landwirtschaft eingesetzt, doch steht es im Verdacht, Erbgut- und Nervenschäden bei Kindern zu verursachen. In Deutschland ist der Insektenkiller zwar seit Jahren nicht mehr auf dem Markt. Spuren wurden aber immer wieder auf importierten Orangen, Mandarinen und Grapefruits nachgewiesen.

QUELLE:
► Meldung des Redaktionsnetzwerkes Deutschland (RND) vom 11.01.2020

Dr. Greta Riel

EU verbietet Pflanzenschutzmittel Chlorpyrifos

Die Wissenschaftsakademien und die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) haben in einer gemeinsamen Stellungnahme gefordert, das EU-Gentechnikrecht zu ändern. Konkret wird vorgeschlagen, genom-editierte Organismen vom Gentechnikrecht auszunehmen „wenn keine artfremde genetische Information eingefügt ist und/oder eine Kombination von genetischem Material vorliegt, die sich ebenso auf natürliche Weise oder durch konventionelle Züchtungsverfahren ergeben könnte“. Ein „behördliches Vorprüfungsverfahren“ soll im Einzelfall klären, ob die Ausnahmeregel auf einen veränderten Organismus zutrifft. Trifft sie zu, dann würde auch die Kennzeichnungspflicht gestrichen.

QUELLE:
► Meldung des Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.V. vom 10.12.2019

Dr. Greta Riel

Deutsche Forscher wollen Gentechnikrecht ändern

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat in einem Beschluss den Namen „Gelenktabletten plus“ auf einem Nahrungsergänzungsmittel als unzulässige gesundheitsbezogene Angabe eingestuft. Das Nahrungsergänzungsmittel enthält neben diversen Vitaminen und Mineralstoffen die Substanzen Glucosamminsulfat und Chondroitinsulfat. Zwar hatte der Anbieter neben den Produktnamen die zugelassene Angabe „Zink & Mangan zum Erhalt normaler Knochen“ sowie „Kupfer für das Bindegewebe“ abgedruckt. Diese Wirkungsversprechen dürften aber nicht auf die Gelenkfunktion übertragen werden, begründete das BVerwG seinen Beschluss.

QUELLE:
►  Meldung lebensmittelklarheit.de vom 22.11.2019

Dr. Greta Riel

„Gelenktabletten plus“ als Produktname unzulässig

Hersteller bewerben das alternative Süßungsmittel "Birkenzucker" gerne als zahnschonend, kalorienarm und natürlich. Rechtlich gesehen gilt Birkenzucker als Zusatzstoff und fällt damit unter die EU-Zusatzstoffverordnung. Xylit (E 967) wird u.a. in kalorienreduzierten und Produkten ohne Zuckerzusatz verwendet.

QUELLE:
►  Meldung lebensmittelklarheit.de vom 20.09.2019

Dr. Greta Riel

Birkenzucker – nichts anderes als der Zusatzstoff Xylit

Ein Heringssalat enthält gemäß den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuchs für Feinkostsalate mindestens 20 Prozent Hering. Lautet die Bezeichnung „Delikatess-Heringssalat“ oder „Feiner Heringssalat“ liegt der Fischanteil bei mindestens 25 Prozent. Das ist deutlich weniger als bei Matjessalat. Hier liegt der Fischanteil bei mindestens 50 Prozent.

Die Verbraucherzentralen befragten in einer nichtrepräsentativen Umfrage Verbraucherinnen und Verbraucher, ob sie den Fischanteil von 20 Prozent bei Heringssalat als angemessen ansehen

QUELLE:
► Meldung von lebenmittelklarheit.de vom 09.09.2019

Dr. Greta Riel

Umfrage: Jeder zweite erwartet mehr als 50 Prozent Fisch im Heringssalat
Behr's Verlag