Wein: Wann ist er ein „Spitzenerzeugnis“?

Wein: Wann ist er ein „Spitzenerzeugnis“?
Eine Neufassung der Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuchs wurde kürzlich veröffentlicht. Eine neue Getreidesystematik erfasst nunmehr auch die trendigen Pseudogetreide wie Buchweizen, Amaranth und Quinoa, die somit zukünftig als übliche Brotzutaten gelten können.
Der Begriff „Traditionell“ wurde in der neuen Fassung konkret formuliert: Keine Lebensmittelzusatzstoffe und zugesetzte Enzyme, es sei denn, sie sind für den Produktcharakter oder aus technologischen Gründen unabdingbar. Zudem erfolgt die Herstellung traditioneller Produkte „in einem durchgehenden, nicht durch Tiefkühlung oder andere Verfahren zum Zweck der Haltbarmachung unterbrochenen Prozess im selben Unternehmen, die Formgebung erfolgt nicht rein maschinell und der Backprozess im Ofen wird nicht unterbrochen“. Des Weiteren werden Mindestmengen in Produkten genannt, die für die Nennung in der Bezeichnung des Produktes nötig sind. Hier wurden beispielsweise die Angaben für Milch und Milchprodukte an europäische Rechtsnormen angepasst.
QUELLE:
► Pressemitteilung Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) vom 09.06.2021
Dr. Greta Riel
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Viele EU-Länder haben einen Vorschlag von Bundesagrarministerin Julia Klöckner unterstützt, dass die Haltungsformen von Legehennen bei verarbeiteten Lebensmitteln gekennzeichnet werden sollen. Konkret geht es etwa um Kekse, Nudeln oder Mayonnaise. Zuspruch kam unter anderem aus Österreich, Dänemark, den Niederlanden und Italien. Frankreich betonte in einer Sitzung der EU-Landwirtschaftsminister am Montag, dass es auch Regeln für importierte Lebensmittel geben müsse und es einen harmonisierten Vorstoß brauche, stimmte dem Vorhaben aber ebenfalls grundsätzlich zu. Kritische Stimmen kamen aus Ungarn und Bulgarien. Sie betonten, man unterstütze keine verpflichtende Kennzeichnung.
QUELLE:
► Meldung handelsblatt.de vom 26.04.2021
Dr. Greta Riel
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Sojadrink: Darf man inzwischen mit Produktnamen werben die den tierischen „Originalen“ ähneln?
Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil vom 19. November 2020 festgelegt, dass der aus der Hanfpflanze extrahierte Wirkstoff Cannabidiol (CBD) nicht als Suchtstoff einzustufen ist. Die Europäische Kommission hat daraufhin die EU-Mitgliedstaaten informiert, dass – dem Urteil folgend – CBD-haltige Produkte Lebensmittel sein können, sofern sie keine arzneiliche Wirkung haben.
Um als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden zu können, ist für Produkte mit Cannabidiol eine EU-weite Zulassung als neuartiges Lebensmittel (Novel Food) notwendig. Der Europäischen Kommission liegen derzeit über 50 Anträge vor, deren Prüfung sie nach dem EuGH-Urteil wiederaufgenommen hat.
QUELLE:
► Meldung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 15.12.2020
Dr. Greta Riel
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat eine Klage eines Keksherstellers abgewiesen. Das Gericht in Karlsruhe hat einem Online-Händler verboten, seine Sägemehlkekse weiter zu verkaufen. Die Kekse seien für den menschlichen Verzehr objektiv ungeeignet, urteilte das Gericht. Das zur Herstellung der Kekse verwendete Sägemehl sei ein Stoff für technische Anwendungen und werde nicht einmal in Tierfutter verwendet.
QUELLE:
► Meldung foodwatch e.V. vom 22.12.2020
Dr. Greta Riel
Superfood: Sind Aussagen in Verbindung mit dem Corona-Virus rechtswidrig?
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Sojaprodukte: Müssen sie weiterhin besonders betitelt werden?
Über die Bezeichnung vegetarischer und veganer Alternativen zu Fleischprodukten gibt es seit Jahren Diskussionen. Das EU-Parlament hat nun einen Antrag abgelehnt, Begriffe wie „Schnitzel“, „Burger“ und „Wurst“ für fleischlose Produkte zu verbieten. Die Abstimmung war Teil einer umfassenderen Abstimmung über die Reform der gemeinsamen Agrarpolitik.
Bei den Produktnamen orientieren sich die Hersteller veganer und vegetarischer Fleischersatzprodukte gerne am fleischhaltigen Original. Die Landwirtschaftsverbände lehnen Fleischbezeichnungen für Veggie-Ersatzprodukte dagegen ab und haben daher einen Antrag auf ein Verbot verschiedener Bezeichnungen gestellt. Begriffe wie Butter, Milch und Käse sind jedoch europaweit rechtlich geschützt und dürfen nicht für vegane Alternativen verwendet werden. Hier soll die Rechtsgrundlage sogar konkretisiert werden: Auch Beschreibung wie „Typ Joghurt“ oder „nach Art eines Käses“ sollen danach nicht erlaubt sein.
QUELLE:
► Meldung lebensmittelklarheit.de vom 26.10.2020
Dr. Greta Riel