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Artikel in Kategorie Recht & Normen

Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil vom 19. November 2020 festgelegt, dass der aus der Hanfpflanze extrahierte Wirkstoff Cannabidiol (CBD) nicht als Suchtstoff einzustufen ist. Die Europäische Kommission hat daraufhin die EU-Mitgliedstaaten informiert, dass – dem Urteil folgend – CBD-haltige Produkte Lebensmittel sein können, sofern sie keine arzneiliche Wirkung haben.

Um als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden zu können, ist für Produkte mit Cannabidiol eine EU-weite Zulassung als neuartiges Lebensmittel (Novel Food) notwendig. Der Europäischen Kommission liegen derzeit über 50 Anträge vor, deren Prüfung sie nach dem EuGH-Urteil wiederaufgenommen hat. 

QUELLE:
► Meldung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 15.12.2020

Dr. Greta Riel

Bundesamt dämpft Hanf-Hype

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat eine Klage eines Keksherstellers abgewiesen. Das Gericht in Karlsruhe hat einem Online-Händler verboten, seine Sägemehlkekse weiter zu verkaufen. Die Kekse seien für den menschlichen Verzehr objektiv ungeeignet, urteilte das Gericht. Das zur Herstellung der Kekse verwendete Sägemehl sei ein Stoff für technische Anwendungen und werde nicht einmal in Tierfutter verwendet.

QUELLE:
► Meldung foodwatch e.V. vom 22.12.2020

Dr. Greta Riel

Sägemehlkekse dürfen nicht verkauft werden

Über die Bezeichnung vegetarischer und veganer Alternativen zu Fleischprodukten gibt es seit Jahren Diskussionen. Das EU-Parlament hat nun einen Antrag abgelehnt, Begriffe wie „Schnitzel“, „Burger“ und „Wurst“ für fleischlose Produkte zu verbieten. Die Abstimmung war Teil einer umfassenderen Abstimmung über die Reform der gemeinsamen Agrarpolitik.

Bei den Produktnamen orientieren sich die Hersteller veganer und vegetarischer Fleischersatzprodukte gerne am fleischhaltigen Original. Die Landwirtschaftsverbände lehnen Fleischbezeichnungen für Veggie-Ersatzprodukte dagegen ab und haben daher einen Antrag auf ein Verbot verschiedener Bezeichnungen gestellt. Begriffe wie Butter, Milch und Käse sind jedoch europaweit rechtlich geschützt und dürfen nicht für vegane Alternativen verwendet werden. Hier soll die Rechtsgrundlage sogar konkretisiert werden: Auch Beschreibung wie „Typ Joghurt“ oder „nach Art eines Käses“ sollen danach nicht erlaubt sein.

QUELLE:
► Meldung lebensmittelklarheit.de vom 26.10.2020

Dr. Greta Riel

„Veggie-Burger“ und „vegane Schnitzel“ bleiben erlaubt

Nach der Notifizierung auf EU-Ebene und der Zustimmung des Bundesrates trat die Verordnung zum Nutri-Score am 6. November 2020 in Kraft. Seitdem ist für Deutschland die rechtssichere Verwendung des Lebensmittelkennzeichens in Deutschland möglich. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) stellt den Unternehmen weitere Informationen und unterstützende Hilfen zur Einführung des Nutri-Score zur Verfügung. Das BMEL bietet zwar Hilfestellung, darf jedoch keine Rechtsberatung im Einzelfall anbieten. 

QUELLE:
► Meldung Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vom 05.11.2020

Dr. Greta Riel

Einführung des Nutri-Score - Hilfestellung für Unternehmen

Die Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel lautet: „Bringt Ihr Immunsystem auf Vordermann“. Laut einem Verbraucherportal für Lebensmittel ist diese Werbung vermutlich nicht erlaubt. Es handelt sich hierbei um eine gesundheitsbezogene Angabe. Diese müsse den Bestimmungen der Health-Claims-Verordnung entsprechen und zugelassen sein. Zugelassene gesundheitsbezogene Angaben könnten unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen (beispielsweise einer enthaltenen Mindestmenge eines Nährstoffs pro Portion) verwendet werden.

QUELLE:
►  Meldung lebensmittelklarheit.de vom 02.04.2020

Dr. Greta Riel

„Bringt Ihr Immunsystem auf Vordermann“
Behr's Verlag