Die Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel lautet: „Bringt Ihr Immunsystem auf Vordermann“. Laut einem Verbraucherportal für Lebensmittel ist diese Werbung vermutlich nicht erlaubt. Es handelt sich hierbei um eine gesundheitsbezogene Angabe. Diese müsse den Bestimmungen der Health-Claims-Verordnung entsprechen und zugelassen sein. Zugelassene gesundheitsbezogene Angaben könnten unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen (beispielsweise einer enthaltenen Mindestmenge eines Nährstoffs pro Portion) verwendet werden.
QUELLE:
► Meldung lebensmittelklarheit.de vom 02.04.2020
Dr. Greta Riel
