Hintergrund des Rechtsstreits war die Entnahme einer Probe eines sog. „Berlin Döner“ im Betrieb eines Herstellers von Fleisch Drehspießen durch das zuständige Landesamt. Laut Etikett handele es sich dabei um einen „Hähnchen-Puten Drehspieß tiefgefroren“. Die Untersuchung der Probe ergab verschiedene Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen. Daher untersagte das zuständige Landesamt dem Hersteller vorläufig das Inverkehrbringen der Spieße.
