Dienstag, 28. November 2023

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Artikel in Kategorie Recht & Normen

Hintergrund des Rechtsstreits war die Entnahme einer Probe eines sog. „Berlin Döner“ im Betrieb eines Herstellers von Fleisch Drehspießen durch das zuständige Landesamt. Laut Etikett handele es sich dabei um einen „Hähnchen-Puten Drehspieß tiefgefroren“. Die Untersuchung der Probe ergab verschiedene Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen. Daher untersagte das zuständige Landesamt dem Hersteller vorläufig das Inverkehrbringen der Spieße.

„Berlin Döner: Mit allem?“

Mit der Bekanntmachung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vom 24.09.2014 wurden Änderungen der Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse veröffentlicht.

Im Allgemeinen Teil wurde die Definition des „bindegewebsfreien Fleischeiweißes“ (BEFFE) durch die entsprechenden Werte für sehnen- und fettgewebsarmes Rindfleisch und fettgewebs- und sehnenarmes Schweinefleisch ergänzt.

Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse geändert

Nur 10 von insgesamt 21 Hackfleischprodukten schnitten im Test „gut“ ab, fünf Produkte wurden als „ausreichend“ bewertet. Unschön: Viele enthielten potenziell krankmachende Bakterien, darunter auch antibiotikaresistente Keime. Der Testsieger kommt von der Supermarkt-Bedientheke. Das beste abgepackte Produkt liegt nur knapp dahinter, es ist ein Biohackfleisch und mit 12 Euro pro Kilogramm eines der teuersten.

Aufgrund der Anfälligkeit gegenüber verschiedenen Schaderregern ist beim gewerbsmäßigen Anbau von Beerenobstarten oftmals der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln erforderlich. Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) hat daher Proben von Beeren, die von Januar bis August 2014 erhoben wurden, auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln untersucht. Insgesamt wurden 178 Beerenobstproben auf 600 verschiedene Wirkstoffe analysiert.

Rückstände in Beerenobst

Im Dezember 2014 trat die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) in Kraft. Nach wie vor offen ist deren nationale Umsetzung. Betroffen davon ist insbesondere die Allergenkennzeichnung loser Ware. Seit Juli 2014 liegt ein entsprechender Entwurf einer „Verordnung zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung – LMIDV, Stand 08.07.2014)“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vor (siehe Food & Recht, September/2014, S.3).

Allergenkennzeichnung loser Ware weiter unklar

Farbstoffzulassungen für „gereiften Käse“
Auf Grund der Verordnung (EU) Nr. 1093/2014 vom 16.10.2014 wurden die Verwendungszwecke für die unten aufgeführten Farbstoffe erweitert und Anhang II, Teil E der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008, in der Lebensmittelkategorie 1.7.2 „Gereifter Käse“ wie folgt geändert:

  • E 120 Echtes Karmin, künftig auch für roten Pestokäse zu verwenden,
  • E 141 Kupferhaltige Komplexe der Chlorophylle und Chlorophylline, sind auch für grünen und roten Pestokäse, Wasabikäse und grün marmorierten Kräuterkäse verwendbar,
  • E 160b Annatto (Bixin, Norbixin), für roten und grünen Pestokäse und
  • E 160c Paprikaextrakt (Capsanthin, Capsorubin) für roten Pestokäse, zulässig.

Die Verordnung trat zum 06.11.2014 in Kraft.

Änderungen beim EU-Zusatzstoffrecht

Aromadicht und abbaubar: Eine neuartige Beschichtung macht Folien aus Bio-Plastik auch für Lebensmittel zu einem funktionellen und umweltfreundlichen Material. Bisherige abbaubare Kunststoffe schützen die Ware nicht ausreichend vor Gerüchen, Sauerstoff und Wasserdampf. Die neu entwickelten Biopolymere lösen dieses Problem, und sind dennoch kompostierbar: Außer Sand bleibt nichts übrig.

Bio-Plastik auch für Lebensmittel

Mit der Fünften Verordnung zur Änderung der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung vom 22.10.2014 wurden zwei technische Aktualisierungen vorgenommen. Zum einen wurde Magnesiumchlorid für die Herstellung von Tafelwasser zugelassen. Zum Anderen sind die Vorschriften der Mineral-und Tafelwasser-Verordnung mit den Regelungen der Verordnung (EU) Nr.115/2010 zur Festlegung der Bedingungen für die Verwendung von aktiviertem Aluminiumoxid zur Entfernung von Fluorid aus natürlichen Mineralwässern und Quellwässern in Einklang gebracht worden.

„Ursprüngliche Reinheit von Mineralwasser“

Mit dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über neuartige Lebensmittel, den die Kommission vorgelegt hat, sollen die bestehenden Bestimmungen der Novel Food Verordnung (EG) Nr. 258/97 und der Verordnung (EG) Nr. 1852/2001 aktualisiert werden. Mit der Neufassung soll das Zulassungsverfahren gestrafft sowie seine Effizienz und Transparenz erhöht werden. Es soll so von bisher rund drei Jahren auf 18 Monate verkürzt werden.

Reform der Novel Food Verordnung

Clostridien-Arten sind auch am Vergärungsprozess unterschiedlichster Substrate in Biogasanlagen beteiligt. Ob neben vielen harmlosen Arten auch die gefährlichen Botulinum produzierenden Stämme vorhanden sind und somit Biogasanlagen zu deren Verbreitung beitragen, war Anlass für eine Untersuchung des Thünen-Instituts in Braunschweig. Die Wissenschaftler um Prof. Dr. Christoph Tebbe setzten für ihre Untersuchungen neuartige molekulare Methoden ein.

Kein Hinweis auf „Botox“ aus Biogasanlagen

Die EFSA hat ihre wissenschaftliche Beratung zu Lebensmittelallergenen aktualisiert. Dem EFSA-Gremium für Diätetische Produkte, Ernährung und Allergien (NDA) zufolge ist die Prävalenz von Lebensmittelallergien schwer zu erfassen, da für einige geografische Gebiete kaum Studien vorliegen und zur Erhebung der Prävalenzdaten unterschiedliche Methoden angewendet werden. Werden Lebensmittel-Provokationstests als Diagnosekriterium zugrunde gelegt, liegt die geschätzte Prävalenz von Lebensmittelallergien in Europa ─ für Erwachsene und Kinder ─ bei rund 1 %.

Allergene in Lebensmitteln: Empfehlungen aktualisiert
Behr's Verlag