Das Recht der Bioprodukte ist heute überwiegend Europäisches Unionsrecht. Deutsches nationales Recht dient nur der Umsetzung im Detail. Die EU-Kommission plant, 2016 das EU-Bio-Recht erneut, wie schon 2007, völlig neu zu fassen. Sie möchte dabei deutlich machen, wie wichtig Bioprodukte in ihrer politischen Strategie sind. Wer als Praktiker beim Recht der Bioprodukte mithalten möchte, wird sich dann wieder mit dem EU-Bio-Recht in neuer Gestalt und Anordnung, im Kern aber vermutlich doch wieder mit den Texten von 1991, befassen.
