Passwort vergessen?

Artikel in Kategorie Recht & Normen

Der Präsident des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Friedel Cramer wünscht sich eine Anpassung bestehender Rechtsvorschriften und Strukturen, um dem stetig wachsenden Internethandel mit Lebensmitteln und anderen Bedarfsgegenständen gerecht zu werden. Zur Durchsetzung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes im Onlinehandel fehlten Cramer zufolge noch immer notwendige Regelungen und Instrumente.
Der BVL-Präsident verwies auf die EU-Vorhaben im Rahmen des „Digital Services Acts“. Eine Verpflichtung für Zahlungsdienstleister und Logistikunternehmer, die mit den Behörden zusammenarbeiten wäre laut Cramer insbesondere für die Durchführung anonymer Onlineprobenbeschaffungen unbedingt erforderlich. Ohne diese Verpflichtung seien andere rechtliche Regelungen auf europäischer oder nationaler Ebene notwendig, um den gesundheitlichen Verbraucherschutz im Internet durchzusetzen.

QUELLE:
► Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vom 24.03.2022

Dr. Greta Riel

Onlinehandel braucht neue Regelungen

Für Hersteller von Tiefkühl-Produkten ist die Einhaltung der Anforderungen des QS-Leitfadens Bearbeitung/Verarbeitung Obst, Gemüse, Kartoffeln Voraussetzung für eine erfolgreiche Zertifizierung. Um dem Risiko von mikrobiologischen Kontaminationen zu begegnen, wurde der Leitfaden mit Wirkung zum 1. Januar 2022 um spezifische Vorgaben für die Umsetzung des mikrobiologischen Monitorings für gefrostetes Obst und Gemüse und für daraus hergestellte Erzeugnisse erweitert.

QUELLE:
► Meldung QS Qualität und Sicherheit GmbH vom 25.01.2022

Dr. Greta Riel

Konkrete Vorgaben für Hersteller von Tiefkühl-Produkten

Der Deutsche Bundestag hat am 20. Mai 2021 das Gesetz des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zum Verbot des Kükentötens beschlossen. Es trat am 1. Januar 2022 in Kraft. Damit ist Deutschland weltweit Vorreiter auf diesem Gebiet. Jedes Jahr wurden allein in Deutschland etwa 45 Millionen Hühnerküken kurz nach dem Schlüpfen getötet. Dabei handelt es sich um die männlichen Geschwister der Legehennen. Die weiblichen Küken werden zu den Legehennen, die die Konsumeier legen. Die für die Produktion von Eiern gezüchteten Hühnerrassen eignen sich aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und der Produktqualität weniger für die Erzeugung von Fleisch. Männliche Küken dieser Legerassen wurden daher bislang in den meisten Fällen nicht aufgezogen und direkt nach dem Schlupf getötet.

QUELLE:
► Meldung Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vom 01.01.2022

Dr. Greta Riel

Verbot des Kükentötens

Lakritze mit hohem Salmiak-Gehalt müssen künftig mit Hinweisen zum Schutz vor Gesundheitsrisiken gekennzeichnet werden.Das legt eine Verordnung der Bundesregierung fest, die der Bundesrat am 08.10.2021 billigte. Pflicht wird dies ab einem Gehalt an Salmiak (Ammoniumchlorid) von mehr als 20 Gramm pro Kilogramm. Konkret sollen Hinweise lauten: «Erwachsenenlakritz - kein Kinderlakritz» und bei noch höheren Gehalten zunächst „Extra stark, Erwachsenenlakritz - kein Kinderlakritz“ sowie „Übermäßiger Verzehr kann  insbesondere bei Personen mit Nierenerkrankungen die Gesundheit beeinträchtigen“.

QUELLE:
► Meldung zeit.de vom 08.10.2021

Dr. Greta Riel

Neue Kennzeichnung für Lakritze

Eine Neufassung der Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuchs wurde kürzlich veröffentlicht. Eine neue Getreidesystematik erfasst nunmehr auch die trendigen Pseudogetreide wie Buchweizen, Amaranth und Quinoa, die somit zukünftig als übliche Brotzutaten gelten können.

Der Begriff „Traditionell“ wurde in der neuen Fassung konkret formuliert: Keine Lebensmittelzusatzstoffe und zugesetzte Enzyme, es sei denn, sie sind für den Produktcharakter oder aus technologischen Gründen unabdingbar. Zudem erfolgt die Herstellung traditioneller Produkte „in einem durchgehenden, nicht durch Tiefkühlung oder andere Verfahren zum Zweck der Haltbarmachung unterbrochenen Prozess im selben Unternehmen, die Formgebung erfolgt nicht rein maschinell und der Backprozess im Ofen wird nicht unterbrochen“. Des Weiteren werden Mindestmengen in Produkten genannt, die für die Nennung in der Bezeichnung des Produktes nötig sind. Hier wurden beispielsweise die Angaben für Milch und Milchprodukte an europäische Rechtsnormen angepasst.

QUELLE:
► Pressemitteilung Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) vom 09.06.2021

Dr. Greta Riel

Neue Leitsätze für Brot und Kleingebäck

Viele EU-Länder haben einen Vorschlag von Bundesagrarministerin Julia Klöckner unterstützt, dass die Haltungsformen von Legehennen bei verarbeiteten Lebensmitteln gekennzeichnet werden sollen. Konkret geht es etwa um Kekse, Nudeln oder Mayonnaise. Zuspruch kam unter anderem aus Österreich, Dänemark, den Niederlanden und Italien. Frankreich betonte in einer Sitzung der EU-Landwirtschaftsminister am Montag, dass es auch Regeln für importierte Lebensmittel geben müsse und es einen harmonisierten Vorstoß brauche, stimmte dem Vorhaben aber ebenfalls grundsätzlich zu. Kritische Stimmen kamen aus Ungarn und Bulgarien. Sie betonten, man unterstütze keine verpflichtende Kennzeichnung.

QUELLE:
►  Meldung handelsblatt.de vom 26.04.2021

Dr. Greta Riel

Ei-Kennzeichnung auf verarbeiteten Lebensmitteln
Behr's Verlag