Der Präsident des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Friedel Cramer wünscht sich eine Anpassung bestehender Rechtsvorschriften und Strukturen, um dem stetig wachsenden Internethandel mit Lebensmitteln und anderen Bedarfsgegenständen gerecht zu werden. Zur Durchsetzung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes im Onlinehandel fehlten Cramer zufolge noch immer notwendige Regelungen und Instrumente.
Der BVL-Präsident verwies auf die EU-Vorhaben im Rahmen des „Digital Services Acts“. Eine Verpflichtung für Zahlungsdienstleister und Logistikunternehmer, die mit den Behörden zusammenarbeiten wäre laut Cramer insbesondere für die Durchführung anonymer Onlineprobenbeschaffungen unbedingt erforderlich. Ohne diese Verpflichtung seien andere rechtliche Regelungen auf europäischer oder nationaler Ebene notwendig, um den gesundheitlichen Verbraucherschutz im Internet durchzusetzen.
QUELLE:
► Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vom 24.03.2022
Dr. Greta Riel
