Verbraucherumfrage zu insektenhaltigen Lebensmitteln

Eine europäische Übergangsregelung macht eine Vermarktung bestimmter Insektenprodukte als Lebensmittel möglich. Eine qualitative forsa-Befragung im Auftrag der Verbraucherzentralen hat nun die Erwartungen von Verbraucher:innen zu Speiseinsekten erfasst. Den meisten Befragten ist bekannt, dass verschiedene Lebensmittel Unverträglichkeiten und Allergien auslösen können. Spontan wird Insekten jedoch kein erhöhtes allergenes Potenzial zugeschrieben. Die Teilnehmer:innen der Befragung erwarten in Deutschland eine gut sichtbare Kennzeichnung auf der Verpackung. Diese Forderung äußern auch die Verbraucherzentralen: Das allergene Potenzial von Insekten sei bisher wenig erforscht und noch nicht abschließend geklärt. Daher werde von den Zulassungsbehörden erwartet, dass es bei insektenhaltigen Lebensmitteln zukünftig einen verbindlichen Hinweis auf der Vorderseite der Verpackung gibt. Dieser müsse eindeutig und gut erkennbar vor möglichen allergischen Reaktionen bei vorhandenen Allergien gegen Schalen- und Krustentiere sowie Hausstaubmilben warnen.
Des Weiteren müssten laut Verbraucherzentralen Verwendungshinweise auf der Verpackung stehen, da Vielen nicht bekannt sei, dass Insekten mit Keimen belastet sein können. Es müsse deutlich angegeben werden, ob ganze Insekten direkt verzehrt werden können oder zuvor erhitzt werden müssen. Die Umfrage zeigte zudem, dass vor allem sportliche, männliche Teilnehmer aufgrund der Werbung höhere Proteingehalte von insektenhaltigen Lebensmitteln als von herkömmlichen erwarten. Das treffe jedoch nicht auf alle insektenhaltigen Produkte zu, denn häufig ist nur ein geringer Anteil an Insekten enthalten. Die Werbeaussagen seien daher kritisch zu betrachten.
QUELLE:
► Pressemitteilung Verbraucherzentrale Hessen vom 25.02.2021 sowie eine Meldung von yumda.de vom 26.02.2021
Dr. Greta Riel