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Montag, 15 August 2022

Übergangsfrist für Titandioxid abgelaufen

QM & QS

Übergangsfrist für Titandioxid abgelaufen

Titandioxid wurde bislang u. a. als weißes Farbpigment und als Trägerstoff für andere Farbpigmente eingesetzt. So wurde es z. B. in Süßwaren, Überzügen und Dragees verwendet.
Im Mai 2021 kam die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bei der Neubewertung von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff E 171 jedoch zu dem Ergebnis, dass die Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr länger als sicher angesehen werden könne. Eine erbgutschädigende Wirkung (Genotoxizität) konnte nicht ausgeschlossen werden.

Die Europäische Kommission hat daraufhin die Zulassung der Verwendung von E 171 in Lebensmitteln mit einstimmiger Billigung der EU-Mitgliedstaaten aufgehoben. Mit Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2022/63 zum 7. Februar 2022 ist Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff E 171 somit nicht mehr zugelassen.
Bis zum 7. August 2022 durften Lebensmittel, die gemäß den vor dem 7. Februar 2022 geltenden Vorschriften hergestellt wurden, noch in den Verkehr gebracht werden. Nach diesem Zeitpunkt dürfen sie bis zu ihrem Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum noch auf dem Markt bleiben.

QUELLE:
► Meldung Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vom 05.08.2022

Dr. Greta Riel

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