Schokolade aus Adventskalendern und andere Lebensmittel: Mineralölbestandteile

Bei Untersuchungen von Schokolade aus Adventskalendern hat die Stiftung Warentest Mineralölbestandteile nachgewiesen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) weist seit Jahren darauf hin, dass der Übergang von Mineralölbestandteilen aus recycelten Kartons auf Lebensmittel möglich und zu erwarten ist, da für die Herstellung unter anderem bedrucktes Altpapier verwendet wird. Allerdings ist es möglich, den unerwünschten Übergang von Mineralölbestandteilen aus Verpackungen auf Lebensmittel zu vermeiden und insbesondere den Übergang von aromatischen Kohlenwasserstoffen (MOAH) sowie von gesättigten Kohlenwasserstoffen (MOSH) deutlich zu verringern. Zur aktuellen Problematik hat das BfR am 26. November 2015 erneut Stellung genommen. Die Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Druckfarben können Mineralöle enthalten, die bisher im Recyclingprozess nicht ausreichend entfernt werden und so in die Lebensmittelverpackungen aus Recyclingkartons gelangen. Auch andere Eintragsquellen wie Schmierstoffe und Trennmittel können Mineralölbestandteile enthalten.
- Die nachgewiesenen Mineralölgemische bestehen aus gesättigten sowie aus aromatischen Kohlenwasserstoffen (MOSH bzw. MOAH).
- Aus tierexperimentellen Studien ist bekannt, dass Mineralölgemische zu Ablagerungen und Schäden in der Leber und den Lymphknoten führen können. Zu der die MOAH-Fraktion ausmachenden komplexen Mischungen können auch krebserzeugende Substanzen gehören. Daher sind derartige Kontaminanten in Lebensmitteln grundsätzlich unerwünscht.
- Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat abgeschätzt, dass die tägliche Aufnahme über Lebensmittel zwischen 0,03 und 0,3 mg der gesättigten Kohlenwasserstoffe (MOSH) je Kilogramm Körpergewicht beträgt, bei Kindern auch höher. Die Aufnahmen aromatischer Kohlenwasserstoffe (MOAH) liegt nach Schätzungen der EFSA bei etwa 20 % der Werte für MOSH.
- Die Einschätzung der gesundheitlichen Risiken von Mineralölbestandteilen in Schokolade wurde vom BfR auf der Grundlage eines „Worst Case“ vorgenommen und hat zum Ergebnis geführt, dass unter der Annahme des Verzehrs von einem Schokoladenteilchen pro Tag nur ein sehr geringer zusätzlicher Anteil zu der von der EFSA abgeschätzten täglichen Aufnahme von aromatischen Mineralölkohlenwasserstoffen über die Nahrung erfolgt. Unter Berücksichtigung des möglicherweise krebserregenden Potenzials der Verbindungen ist jedoch das Vorkommen von MOAH in Lebensmitteln unerwünscht und zu minimieren.
- Es liegen derzeit keine gesetzlichen Vorgaben (gesetzliche Grenzwerte) vor, die die Gehalte an Mineralölbestandteilen in Lebensmitteln regulieren. Derzeit wird vom zuständigen Bundesministerium (BMEL) an einer Verordnung gearbeitet, in der der Übergang dieser Substanzen in Lebensmittel geregelt werden soll. Toxikologische Daten zur Bewertung und Ableitung von Grenzwerten für MOAH stehen derzeit nicht zur Verfügung. Daher vertritt das BfR die Auffassung, dass ein nachweisbarer Übergang von MOAH auf Lebensmittel vermieden werden soll, da ein mögliches krebserzeugendes Potenzial der aromatischen Kohlenwasserstoffe nicht ausgeschlossen werden kann.
- Der FAO/WHO-Sachverständigenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe (JECFA) hat in diesem Jahre den vorläufigen Wert für die täglich zulässige Aufnahme (ADI-Wert) zurückgezogen. Das BfR vertritt die Auffassung, dass auch für MOSH mit größeren Kettenlängen wegen der Anreicherung im menschlichen Körper der Übergang so weit wie technisch möglich minimiert werden sollte.
Die Minimierung des Übergangs von Mineralölbestandteilen aus Kartonverpackungen auf Lebensmittel einschließlich Schokolade wird nicht nur durch den Gehalt im Verpackungsmaterial, sondern auch durch die Lagerbedingungen und die Art des Lebensmittels beeinflusst. Ein Minimierungskonzept umfasst insbesondere drei Elemente:
- Einsatz von Frischfaserkartons,
- Verwendung von mineralölfreien Druckfarben und/oder
- Einbeziehung von funktionellen Barrieren in den Verpackungsaufbau.
Dabei ist nicht nur die direkte Lebensmittelverpackung zu berücksichtigen, sondern auch die Möglichkeit des Übergangs aus Umverpackungen.
Nach allen derzeit vorliegenden Ergebnissen ist kein Anlass zu irgendwelchen Panikreaktionen gegeben. Im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes sollten jedoch Minimierungsmaßnahmen im oben dargestellten Sinne durchgeführt werden.