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Donnerstag, 30 April 2015

„Kann Spuren von … enthalten“

Hygiene & HACCP | QM & QS | Recht & Normen | Gesundheit

Die Lebensmittelzeitung berichtete in Ihrer Ausgabe vom 20.02.2015 über eine Initiative des Verbands EuroFoodDrink über einheitliche Ansätze für die sogenannte „kann…. enthalten“- oder Spurenkennzeichnung von unbeabsichtigt vorhandenen Allergenen. Die gewählten Wortlaute, um auf unbeabsichtigte Spuren an Allergenen aufmerksam zu machen, sind derzeit sehr unterschiedlich. So erfolgen unter anderen Kennzeichnungen wie: „enthält Nüsse“ oder „in einer Fabrik hergestellt, die Nüsse verarbeitet“. Nach einer Umfrage bei Herstellern wird die Angabe „kann…enthalten“ favorisiert.

Hintergrund ist Artikel 36 Absatz 2 a der LMIV, wonach die Kommission Durchführungsrechtsakte erlässt, um Verbraucher über das mögliche und unbeabsichtigte Vorhandensein von Stoffen oder Erzeugnissen im Lebensmittel zu informieren, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können.

Das Blatt zitiert Peter Loosen vom den Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL), wonach bei einem einheitlichen Ansatz zwischen Wirtschaft und den Allergikern, die Kommission den Ball aufnehmen kann und in der Lage ist entsprechende Vorgaben zu machen.

► Lebensmittelzeitung vom 20.02.2015

Bild: www.pixelio.de

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