Irreführende Werbung für Mischpilze untersagt

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat erfolgreich geklagt ‒ der Hinweis „Bayer. Pilze & Waldfrüchte“ auf Importware ist irreführend. Nach Auffassung des vzbv erweckt die Verpackung den Eindruck, die Pilze stammten aus Bayern. Der Verbraucher nehme in erster Linie den Firmennamen „Bayer. Pilze & Waldfrüchte“ wahr. Tatsächlich kamen die Pilze in der Verpackung jedoch aus China und Chile ‒ darüber wurde nur unter dem Zutatenverzeichnis aufgeklärt. Das Landgericht Nürnberg-Fürth beurteilte die Aufmachung der Verpackung als irreführend. Als Konsequenz sollten Anbieter verstärkt darauf achten, dass eine Verwechslung der Firmenbezeichnung mit dem Verpackungsinhalt ausgeschlossen ist. Angaben zur Herkunft von Zutaten müssen stimmen.
Das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 21.01.2015 (Az.: 3 O 1430/14) ist nicht rechtskräftig.
► Lebensmittelklarheit.de vom 27.01.2015
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