HACCP-Frage der Woche 37/2017

Für welche eingeführte Produkte gelten seit Juni 2017 verstärkt amtliche Kontrollen?
Die Verordnung (EG) Nr. 669/2009 der Kommission vom 24.07.2009 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 (…) im Hinblick auf verstärkte amtliche Kontrollen bei der Einfuhr bestimmter Futtermittel und Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs (…) wird seit ihrem Erscheinen regelmäßig überprüft. Am 28.06.2017 wurde im EU-Amtsblatt die 26. Änderung von Anhang I der VO (EG) Nr. 669/2009 veröffentlicht. Nunmehr werden folgende Produkte neu in den Anhang I aufgenommen, für die verstärkte amtliche Kontrollen gelten:
- Getrocknete Weintrauben aus der Türkei und aus dem Iran: Untersuchung auf Ochratoxin A;
- Paprika (getrocknet, geröstet, gemahlen oder sonst zerkleinert) aus Sri Lanka: Untersuchung auf Aflatoxine;
- Erdnüsse und daraus hergestellte Erzeugnisse aus dem Senegal: Untersuchung auf Aflatoxine;
Für getrocknete Aprikosen aus der Türkei (Untersuchung auf Sulfit) wird die Häufigkeit amtlicher Kontrollen auf 20 % angehoben. Für folgende Produkte wird die Häufigkeit amtlicher Kontrollen gesenkt:
- Sesamsamen aus Nigeria und dem Sudan: Untersuchung auf Salmonellen.
- Erbsen mit Hülsen aus Kenia: Untersuchung auf Pflanzenschutzmittelrückstände; Senkung der Kontrollhäufigkeit auf 5 %;
- Brassica oleracea („Chinesischer Brokkoli“) aus China: Untersuchung auf Pflanzenschutzmittelrückstände; Senkung der Kontrollhäufigkeit auf 20 %.
Auberginen/Melanzini aus Kambodscha (Untersuchung auf Pflanzenschutzmittelrückstände) und Enzyme aus Indien (Untersuchung auf Chloramphenicol) werden aus dem Anhang I gestrichen. Aus Gründen der Klarheit wird der gesamte Anhang I ersetzt.
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