Montag, 11. Dezember 2023

Passwort vergessen?
Mittwoch, 26 August 2015

HACCP-Frage der Woche 35/2015

Hygiene & HACCP | Mikrobiologie | QM & QS | Recht & Normen | Technologie | Gesundheit

HACCP-Frage der Woche 35/2015

Was ist bei Beanstandung eines bestimmten Lebensmittels nach einer amtlichen Probennahme zu tun?

Bei einer Beanstandung sollte die Zweit- bzw. Gegenprobe unbedingt durch einen vereidigten  Lebensmittelsachverständigen untersucht werden.

Unabhängig davon, ob Sie selbst der Hersteller des Produktes sind oder das Lebensmittel zur weiteren Verarbeitung oder ggf. Verkauf in Ihrem Unternehmen lagern, sind Sie als Unternehmer in der Lebensmittelkette zunächst für den einwandfreien Zustand des Lebensmittels verantwortlich. Erhalten Sie durch Ihre örtliche Überwachungsbehörde ein Beanstandungsschreiben zu einer zuvor entnommenen Lebensmittelprobe, sollten Sie umgehend Kontakt mit einem für die Durchführung chemischer und mikrobiologischer Untersuchungen von Lebensmitteln zugelassenen (akkreditierten) Labor aufnehmen. Sprechen Sie mit diesem die weitere Vorgehensweise (Untersuchungsumfang, Probenversand) im Detail ab und senden diesem den verplombten Probenbeutel mit einer Kopie der Beanstandung des Untersuchungsamtes und des zugehörigen Untersuchungsbefundes umgehend zu. Sollte der Untersuchungsbefund der Zweitprobe negativ, also ohne Beanstandung verlaufen, kann dieses Gegengutachten als Nachweis zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht und Unschuld während der von der Behörde vorgegebenen Frist für eine Stellungnahme verwendet werden. Im Fall eines positiven Befundes ist es selbstverständlich nicht ratsam, diesen an die Überwachungsbehörden zu schicken.

Für Ihre tägliche Arbeit: Sofern Sie nicht Hersteller des Lebensmittels sind und die Beanstandung selbst nicht beeinflusst haben können, sollten Sie eine entsprechende Stellungnahme an die Überwachungsbehörde mit Hinweis auf den Hersteller abgeben. Gleichzeitig sollten Sie den Hersteller über den Sachverhalt umfassend informieren. Achten Sie insbesondere immer darauf, dass bei Kühl- und Tiefkühlware auch beim Transport zum Labor die Kühlkette unbedingt eingehalten werden muss.

Weitere Informationen finden Sie in folgenden Werken:

 

HACCP leicht gemacht

Die Einführung und Umsetzung des HACCP-Systems inklusive Dokumentation und regelmäßiger Mitarbeiterschulung ist nach dem gültigen Hygienerecht auch für kleine und mittelständische Unternehmen Pflicht. Mit dem Praxisleitfaden "HACCP leicht gemacht" haben Sie alles zur Hand, was Sie zur kostengünstigen Einführung von HACCP in Ihrem Betrieb brauchen. Sie bekommen die optimale Unterstützung, um die gesetzlichen Anforderungen schnell und ohne großen Aufwand zu erfüllen – für einfach mehr Sicherheit bei der nächsten Kontrolle durch die Lebensmittelüberwachung.

 

Praxishandbuch Lebensmittelhygiene-Recht

Das „Praxishandbuch Lebensmittelhygiene-Recht" unterliegt einem ständigen Umbruch, der Lebensmittelunternehmer und die amtliche Lebensmittelüberwachung vor neue Herausforderungen stellt. Das „Praxishandbuch Lebensmittelhygiene-Recht“ liefert Ihnen alle relevanten Verordnungen und Vorschriften rund um das europäische und nationale Hygienerecht.

 

Abonnieren Sie unseren kostenlosen Hygiene Newsletter! Er erscheint 3x im Monat und versorgt Sie mit Informationen rund um die Branche.

Auch der Lebensmittelrecht Newsletter ist für Sie kostenlos! Er erscheint 1x im Monat.

 

Behr's Verlag