HACCP-Frage der Woche 33/2023

Party-Eier: Ist die Farbe schädlich?
Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) hat im Jahr 2022 43 Proben (eine Probe besteht in der Regel aus 30 einzelnen Eiern), bestehend aus knapp 1300 einzelnen bunt gefärbten Hühnereiern von acht verschiedenen Herstellern, untersucht. Die Proben wurden zur Haltbarkeitsüberprüfung bis zum Ende des Mindesthaltbarkeitsdatums gelagert. Alle Proben wurden auf die Genusstauglichkeit vor und nach der Lagerung untersucht.
Das Ergebnis: Erfreulicherweise waren bei Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums 33 Proben (77 Prozent) sensorisch unauffällig. Bei sieben Proben (16 Prozent) wurden jeweils ein oder zwei Eier als verdorben beurteilt. Diese Eier wurden zum Beispiel als untypisch süßlich, fruchtig, esterartig, alkoholisch, parfümig, gärig, hefig oder faulig beschrieben. Außerdem wurde bei vier weiteren Proben jeweils ein Ei als sensorisch nicht mehr einwandfrei, jedoch noch nicht abweichend beurteilt. Bei neun Proben wurden Kennzeichnungsmängel festgestellt. Bei einer Probe überdeckte ein zusätzlich aufgebrachtes Klebeetikett die verpflichtende Angabe der Bezeichnung. Bei zwei Proben war das Zutatenverzeichnis durch die Angabe „aus Bodenhaltung“ unterbrochen. Bei einer Probe fehlten der Name und die Anschrift des Lebensmittelunternehmers. Bei zwei Proben war die Anschrift des Herstellers durch schlechte Druckqualität nicht gut lesbar. Die Angabe von zwei unterschiedlichen Zutatenverzeichnissen wurde bei einer Probe als irreführend beurteilt. Außerdem fehlte bei einer Probe die Hervorhebung des Allergens „Eier“ im Zutatenverzeichnis und bei einer Probe war die Schriftgröße einzelner Pflichtangaben zu gering.
QUELLE:
► Diese Frage inklusive ihrer Antwort stammt aus einer Meldung des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) im März 2023.
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