HACCP-Frage der Woche 17/2015

Müssen Arbeitsflächen immer desinfiziert werden?
Die Antwort auf diese Frage hängt davon ab, welche Lebensmittel auf dieser Arbeitsfläche behandelt wurden und welche Lebensmittel danach dort bearbeitet werden sollen. Zumindest bei der Verarbeitung von Lebensmitteln tierischer Herkunft müssen die Arbeitsflächen so beschaffen sein, dass eine Desinfektion möglich ist. Oftmals reicht eine gründliche Reinigung aus. Ansonsten hängt es von den Tätigkeiten ab: wenn aber z. B. auf der Arbeitsfläche Frischfleisch hergerichtet wurde und anschließend leicht verderbliche bzw. verzehrfertige andere Produkte wie z. B. Salate bearbeitet werden sollen, ist eine Desinfektion sinnvoll und notwendig. Auch nach Arbeitsschluss sollten die Arbeitsflächen in Betrieben, die mit leicht verderblichen bzw. verzehrfertigen Lebensmitteln umgehen, desinfiziert werden.
► siehe auch VO (EG) Nr. 852/2004 Anhang II Kapitel V Nr. 1a AVV LmH Anlage 1.1 Nr. 1.13 Leitlinie DFV Abschnitt 5.1
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