HACCP-Frage der Woche 14/2015

Welche Anforderungen werden an Wände in Lebensmittelbetrieben gestellt?
Die Anforderungen an Wände gleichen den Anforderungen an Fußböden: sie müssen sich in einem einwandfreien Zustand befinden, leicht zu reinigen und ggf. zu desinfizieren sein. Auch sie müssen wasserundurchlässig, wasserabstoßend und abriebfest sein. Sie müssen zumindest soweit glattflächig sein, wie es für die jeweiligen Arbeiten erforderlich ist. Räume, in denen Verschmutzungen hochspritzen können oder sich Staub oder Aerosole niederschlagen können, müssen womöglich über die gesamte Raumhöhe glattflächige Wände aufweisen. Als „glattflächig“ gelten auch Fliesen, trotz der Fugen.
Probleme bereiten manchmal Installationen, die auf den Wänden laufen wie z. B. Elektro- oder Wasserleitungen. Im Bereich dieser Installationen dürfen sich keine Verschmutzungen ansammeln und von ihnen dürfen keine Kontaminationsgefahren wie z. B. Kondenswasser, Farbablösungen oder Grünspan ausgehen.
► Siehe auch VO (EG) Nr. 852/2004 Anhang II Kapitel II Nr. 1b) AVV LmH Anlage 1.1 Nr. 1.9
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