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Donnerstag, 26 März 2015

EU: Fleischkennzeichnung in verarbeiteten Produkten

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EU: Fleischkennzeichnung in verarbeiteten Produkten
© FotoHiero / pixelio.de

Das Europaparlament beharrt auf einer verpflichtenden Kennzeichnung des Herkunftslandes von Fleisch in verarbeiteten Produkten (z. B. Wurst, Tiefkühl-Lasagne) ‒ dazu hat das Hohe Haus eine Entschließung verabschiedet. Die Abgeordneten rufen die EU-Kommission auf, entsprechende Rechtsvorschläge zu entwickeln. Sie versprechen sich davon mehr Transparenz und ein gestärktes Verbrauchervertrauen insbesondere vor dem Hintergrund des Pferdefleischskandals von 2013. Laut einer Stellungnahme kann Betrug allein durch die Angabe des Ursprungslandes oder des Herkunftsortes nicht verhindert werden. Ein konsequentes Rückverfolgungssystem trägt aber sehr wohl dazu bei, mögliche Verstöße aufzudecken und gegen diese vorzugehen. Die von der EU-Kommission gegen eine Pflichtkennzeichnung ins Feld geführten Kostengründe teilt das Parlament nicht. Verwiesen wird auf die Ergebnisse einer französischen Studie, deren Schlussfolgerungen erheblich von denen der Kommission abwichen. Zudem muss bei der Berechnung der Kosteneffekte berücksichtigt werden, dass ab April 2015 ohnehin eine Kennzeichnungspflicht der Herkunft nicht nur von Rindfleisch, sondern auch von unverarbeitetem Schweine-, Geflügel-, Schaf- und Ziegenfleisch gilt.

Die EU-Kommission hatte im Dezember 2013 einen Bericht vorgelegt, in dem durch eine Pflichtkennzeichnung von Verarbeitungsprodukten eine Steigerung der Betriebskosten um bis zu 50 % erwartet wird.

► Top agrar vom 19.02.2015

Bild: www.pixelio.de

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