Daten zur Lebensmittelüberwachung

Im Jahr 2017 haben die Lebensmittelüberwachungsämter der Bundesländer 504.794 Betriebe kontrolliert sowie 370 492 Proben von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen mit Lebensmittelkontakt untersucht. Aufgrund einer EDV-Anpassung änderte sich die Beanstandungsquote bei den Betriebskontrollen im Vergleich zu den Vorjahren und liegt nun bei 13,6 %.
Die Beanstandungsquote bei den untersuchten Proben stieg leicht auf 12,9 %. Die Quote der Beanstandungen bei Gegenständen und Materialien mit Lebensmittelkontakt stieg deutlich auf 15,4 %.
Die Zahl der registrierten Betriebe in Deutschland, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten oder verkaufen, ist auf vergleichbarem Niveau konstant geblieben (2017: 1 217 198, 2016: 1 218 569). Die Überwachungsämter haben 41,5 % (504 794) aller registrierten Betriebe mindestens einmal kontrolliert. Bei einigen Betrieben wurden jedoch häufiger Kontrollbesuche durchgeführt. Daher ist die Zahl der Kontrollbesuche höher (779 608) als die Zahl der kontrollierten Betriebe.
Verstößt ein Betrieb gegen gesetzliche Vorgaben oder die Lebensmittelhygiene, ergreifen die Lebensmittelüberwachungsämter bestimmte Maßnahmen. Diese reichen von Belehrungen und mündlichen Verwarnungen (informelle Maßnahmen) bis zu Verkaufsstopps, öffentlichen Rückrufen
und Betriebsschließungen (formelle Maßnahmen). Die EDV-Erfassung dieser Maßnahmen wurde bundesweit vereinheitlicht. Seit dem 01.01.2017 erfolgt nun in allen Bundesländern eine einheitliche Trennung von formellen und informellen Maßnahmen. Dadurch ergibt sich für das Jahr 2017 eine Beanstandungsquote von 13,6 %. Im Jahr 2016, also vor der Umstellung der EDV-Erfassung, enthielt die Beanstandungsquote auch informelle Maßnahmen und lag so bei 23,0 %.
Nach wie vor stellen Mängel aufgrund der allgemeinen Betriebshygiene mit 49,2 % aller Beanstandungen die häufigsten Verstöße dar. Dahinter folgen Mängel im Hygienemanagement (23,2 %) der Betriebe und bei der Kennzeichnung und Aufmachung der Produkte (20,9 %). Die Zahl der Beanstandungen wegen Kennzeichnungsmängeln hat gegenüber dem Vorjahr um 3,6 Prozentpunkte abgenommen – damit setzt sich eine Entwicklung aus dem Vorjahr fort. Die meisten Beanstandungen gab es wie 2016 bei den Dienstleistungsbetrieben. 67,4 % aller Beanstandungen entfielen auf Gastronomiebetriebe und Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung wie Kantinen. Auf dem Platz 2 folgt der Einzelhandel, den 21,3 % aller Beanstandungen betrafen.
Die Gesamtzahl der untersuchten Proben sank gegenüber dem Vorjahr leicht um 1,7 % (2017: 370 492, 2016: 376 675). Es entfielen 362 057 Proben auf Lebensmittel einschließlich Zusatzstoffe (97,7 %) und 8435 Proben (2,3 %) auf Materialien und Gegenstände mit Lebensmittelkontakt. Bei Lebensmitteln sollen pro Jahr fünf Proben je 1000 Einwohner untersucht werden. Das Probensoll wurde 2017 nahezu erreicht: Es wurden 4,4 Proben je 1000 Einwohner untersucht.
QUELLE:
► Pressemitteilung des BVL vom 06.12.2018
Dr. Jörg Häseler