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Montag, 04 Mai 2015

Brennwertkennzeichnung bei alkoholhaltigen Getränken

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Brennwertkennzeichnung bei alkoholhaltigen Getränken
© Lupo / pixelio.de

Der Europäische Verbraucherverband (BEUC = Bureau Européen des Unions de Consommateurs) forderte in seinem Brief vom 10.02.2015 an den EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis bei alkoholhaltigen Getränken eine Zutatenliste mit der vollständigen Angabe der Zutaten und die Angaben des Brennwertes verbindlich festzulegen. Die Generaldirektorin des BEUC Frau Monique Goyens weist in dem von Ihr unterzeichneten Brief darauf hin, dass zur Zeit der Verbraucher zwar erfährt was eine Flasche Milch oder Saft enthalten, nicht jedoch eine Flasche Whisky oder Bier.

Alkohol spielt eine nicht unerhebliche Rolle bei Übergewicht und Fettleibigkeit durch die Ernährung, so Frau Goyens. Studien, die in UK durchgeführt wurden, zeigen, dass Alkohol zu 10 % zur Kalorienaufnahme durch Erwachsene beiträgt. Nur wenige Verbraucher wissen, dass 1 g Alkohol 7 kcal enthält. Ein Glas Wein hat einen Brennwert von 170 kcal, ½ Liter Bier 220 kcal, soviel wie ein Riegel Schokolade. Um dem Verbraucher eine Auswahl unter verschiedenen Erzeugnissen durch entsprechende Vergleiche zu ermöglichen, sind die geforderten Nährwertangaben und Angaben der Zutaten unabdingbar.

Der BEUC erinnert die Kommission ferner daran, dass sie gemäß Artikel 14 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformationsverordnung, LMIV) bis 13.12.2014 einen Bericht hätte vorlegen müssen, ob auch bei alkoholischen Getränken der Brennwert zwingend anzugeben ist. Außerdem hätte die Kommission prüfen müssen, ob es erforderlich ist, Begriffsbestimmungen für „Alkopops“ vorzuschlagen.

Der BEUC fordert die Kommission auf, dringend und unverzüglich Kennzeichnungsvorschriften für alkoholische Getränke zu erstellen.

► www.beuc.org (Start > Press & Media > News & Events > BEUC demands bolder EU action on alcohol labelling) vom 13.02.2015
►Lebensmittelzeitung vom 20.02.2015

Bild: www.pixelio.de

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