Betrug bei Honig und Fischen – Ergebnisse des EU-Kontrollplans 2015

Im Jahr 2015 hat die EU-Kommission zur Bekämpfung betrügerischer Praktiken verstärkt Kontrollen in Hinblick auf die Authentizität von Honig und der Substitution von Fischarten durch die Überwachungsbehörden vorgenommen.
Die 28 EU-Mitgliedstaaten, die Schweiz und Norwegen sammelten insgesamt 2.237 Honigproben für den menschlichen Verzehr. Überprüft wurden die Proben unter anderem auf die Zuckerzusammensetzung, die Kennzeichnung der botanischen Quelle und die geografische Herkunft. Die botanische Quelle der Proben war „monofloral“ mit 23 verschiedenen Quellen oder polyfloral, d. h., von verschiedenen Pflanzen stammend. Einundsechzig Prozent der Proben stammten aus einem einzelnen Land (EU-Mitgliedstaat) und 39 % der Proben aus verschiedenen Ländern (Argentinien, Brasilien, Kamerun, Chile, China, Kuba, Guatemala, Mazedonien, Mexiko, Neuseeland, Serbien, Thailand, Türkei, Ukraine, Uruguay und Sambia).
Neunzehn Prozent der Honigproben entsprachen in mindestens einem Kriterium nicht den Anforderungen. Die Beanstandungen konzentrierten sich auf physikalisch-chemische Parameter, die Pollenanalyse, den Zuckergehalt und das Vorhandensein von zugesetztem Zucker und sonstige Kennzeichnungsaspekte, insbesondere fehlerhafte Produktbezeichnungen. Die Beanstandungsraten waren unterschiedlich und variierten zwischen 2 % (Grenzkontrollen und Einzelhandel) bis hin zu 19 % (Importeure oder Großhandel).
In einem nächsten Schritt sollen 1.200 Proben durch das EU-Institut für Referenzmaterialien und Messungen (JRC-IRMM) mit „fortgeschrittenen“ Methoden untersucht werden, die auf die Zuckerverfälschungen ausgerichtet sind und mithilfe der gegenwärtigen validierten Verfahren nicht erfasst werden können.
Die Substitution von Fischarten wurde bei unverarbeiteten und verarbeiteten Fischereierzeugnissen (Weißfische einschließlich Rund- und Plattfische und Süß- und Meerwasserfische) untersucht. Zweiundsechzig Prozent der Proben waren unverarbeitete Produkte und 38 % verarbeitete Erzeugnisse. Sechs Prozent der Proben wurden in beiden Kategorien als nicht übereinstimmend mit der angegebenen Fischart ermittelt. Dabei wurden die häufigsten Verstöße bei Atlantischem Kabeljau (Gadus morhua) und verschiedenen Arten von Seehecht (Merluccius spp.) festgestellt.
Unter Berücksichtigung der Zahl der Proben lagen die häufigsten Verstöße bei Zackenbarsch (Epinephelus spp.), Seezunge (Solea solea) und Pazifischer Kliesche (Limanda aspera) vor. Entgegen den Erwartungen wurde Pangasius (Pangasius spp.) nur in wenigen Fällen (3 %) als „Fischsubstitutionsart“ festgestellt. Zudem ist zu erwähnen, dass in einer Reihe von Fällen die Laboratorien nicht in der Lage waren, die jeweilige Fischart zu bestimmen.
Quelle: EU-Kommission:
► http://ec.europa.eu/food/safety/docs/official-controls_food-fraud_honey_control-plan-results.pdf
► http://ec.europa.eu/food/safety/official_controls/food_fraud/fish_substitution/tests/index_en.htm