Backpapiere und Backformen gesundheitlich unbedenklich

Das Institut für Bedarfsgegenstände (IfB) Lüneburg des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) untersucht regelmäßig Backpapier und Backformen aus Papier und Pappe. In den Jahren 2019 und 2020 hat das Institut für Bedarfsgegenstände (IfB) Lüneburg des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) im Rahmen der Planprobennahme 16 Backpapiere (Rollen und fertige Zuschnitte) sowie 37 farbige Backformen (vorwiegend Muffinförmchen) aus Papier und Pappe untersucht. Das Ergebnis: Die 53 Proben entsprachen im Hinblick auf Kennzeichnung und Zusammensetzung den Anforderungen.
Neben der Prüfung der Kennzeichnungsanforderungen beinhaltete das Untersuchungsspektrum die Überprüfung auf Mineralöl und -übergängen und Fabrikationshilfsstoffe. Die Verwendung von Fabrikationshilfsstoffen ist durch Höchstmengenregelungen in der Empfehlung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) Nummer XXXVI/2 beschränkt. Nur wenn diese eingehalten werden, darf ein Backpapier beziehungsweise eine Backform aus Papier oder Pappe zum Verkauf angeboten werden.
QUELLE:
► Meldung Niedersächsisches. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Dr. Greta Riel