Seit dem 13. Dezember 2014 ist die Information über die 14 wichtigsten Allergieauslöser auch bei loser Ware verpflichtend. Europaweit wird dies in der LMIV geregelt. National wird die Art und Weise der Allergenkennzeichnung bei loser Ware in der Vorläufigen Lebensmittelinformations-Ergänzungsverordnung (VorlLMIEV) geregelt. Mit dieser Verordnung werden dem Lebensmittelunternehmer praxisgerechte und flexible Lösungen an die Hand gegeben.
