Dienstag, 26. September 2023

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Artikel in Kategorie QM & QS

Seit dem 13. Dezember 2014 ist die Information über die 14 wichtigsten Allergieauslöser auch bei loser Ware verpflichtend. Europaweit wird dies in der LMIV geregelt. National wird die Art und Weise der Allergenkennzeichnung bei loser Ware in der Vorläufigen Lebensmittelinformations-Ergänzungsverordnung (VorlLMIEV) geregelt. Mit dieser Verordnung werden dem Lebensmittelunternehmer praxisgerechte und flexible Lösungen an die Hand gegeben.

Art und Weise der Allergenkennzeichnung bei loser Ware

In der Europäischen Union ist einheitlich vorgeschrieben, welche Informationen jede Lebensmittelverpackung grundsätzlich tragen muss. Dazu gehören:

  • die Bezeichnung des Lebensmittels
  • die Zutaten des Lebensmittels einschließlich der 14 wichtigsten Stoffe oder Erzeugnisse, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können
  • das Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum
  • die Nettofüllmenge
  • Name/Firma und Anschrift des Lebensmittelunternehmers
  • die Nährwertkennzeichnung (ab 2016)
Seit einem Monat Pflicht: ANGABEN AUF LEBENSMITTELVERPACKUNGEN zu Allergenen Was müssen Sie beachten?

Träger einer Variante im Immun-Gen HLA-DRB1 besitzen eine natürliche Resistenz gegen Typhus und Paratyphus. Forscher um Sarah Dunstan (Nossal Institute of Global Health (Melbourne)) haben in einer genomweiten Assoziationsstudie (GWAS) eine genetische Variante im HLA-DRB1-Gen entdeckt, deren Träger einen fast fünffach größeren Schutz vor der Krankheit hatten als Träger anderer Genvarianten.

Immun-Gen macht resistent gegen Typhus
Behr's Verlag