Käse, Schmelzkäse und -Zubereitungen
Käsezubereitungen und Schmelzkäsezubereitungen können bis zu 15 % andere Lebensmittel zugegeben werden (z. B. Pfeffer, Schinken, Champignons, Kräuter, Nüsse etc.). Käsezubereitungen aus Frischkäse dürfen bis zu 30 % Früchte, Fruchterzeugnisse, Gemüse oder Gemüseerzeugnisse enthalten. Öl, Fett und Eiweiß, die nicht der Milch entstammen, sind verboten.
Allgemeines
Käse, Schmelzkäse und Zubereitungen daraus werden aus Milch gewonnen und gelten im allgemeinen Sprachgebrauch als Milchprodukte. Im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen handelt es sich aber nicht um Milcherzeugnisse. Diese Lebensmittel stellen eine eigene Erzeugnisgruppe dar, die gesetzlichen Sonderregelungen unterliegt. Für Käse aus Rohmilch oder aus Milch, die einer Wärmebehandlung unterhalb der Pasteurisierungstemperatur unterzogen wurden, gelten aus Gründen der Lebensmittelsicherheit mikrobiologische Kriterien, die während der Haltbarkeitsdauer der Produkte eingehalten werden. Bei der Abgabe von Käse in Fertigpackungen, der aus oder unter Mitverwendung von Rohmilch hergestellt wurde, ist auf den Packungen der Hinweis „mit Rohmilch hergestellt“ anzubringen.