Bisher gibt es wenige standardisierte Analysenverfahren für den Nachweis von Lebensmittelzusatzstoffen und Aromen. Eine systematische Überwachung des Einsatzes von Lebensmittelzusatzstoffen und Aromen ist in Deutschland und im gesamten EU-Raum daher bisher nur eingeschränkt möglich.
Die Bereitstellung validierter und standardisierter Analysenverfahren über ein nationales Referenzlabor am Bundesinstitut für Risikobewertung ist ein wichtiger Schritt für die Etablierung eines Monitorings zur Aufnahme von Lebensmittelzusatzstoffen und Aromen. Die EU-Verordnungen für Lebensmittelzusatzstoffe und Aromen schreiben ein solches Monitoring vor. Deutschland ist in der Europäischen Union der erste Mitgliedstaat, der ein solches Referenzlabor nach den Vorgaben der Kontrollverordnung eingerichtet hat.
QUELLE:
► Meldung Bundesinstitut für Risikobewertung vom 30.08.2021
Dr. Greta Riel
