Dienstag, 26. September 2023

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Artikel in Kategorie QM & QS

Kunststoffe im Lebensmittelkontakt sind in der Europäischen Union in der europäischen  Kunststoffverordnung (EU) Nr. 10/2011 geregelt. Dabei fallen im Gegensatz zu den vorherigen Regelungswerken auch Kunststoffschichten in Mehrschichtverbundmaterialien und Kunststoffe, die als Dichtungsmassen beispielsweise in Schraubdeckeln eingesetzt werden, unter den Anwendungsbereich der Verordnung.
In der Kunststoffverordnung sind Grenzwerte für die Globalmigration festgelegt, die als Maß für die Inertheit einer Kunststoffverpackung verstanden wird. Damit kann die Globalmigration als Konkretisierung der Anforderung aus Artikel der EU-Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004 interpretiert werden, dass Materialien und Artikel im Lebensmittelkontakt keine unvertretbare Veränderung in der Zusammensetzung des Lebensmittels hervorrufen dürfen. Der Grenzwert für die Globalmigration beträgt 60 mg/kg bzw. 10 mg/dm2. Darüber hinaus legt die Kunststoffverordnung für eine große Zahl von Monomeren und Additiven Grenzwerte für den Übergang auf Lebensmittel vor. Diese Grenzwerte werden als spezifische Migrationsgrenzwerte (SML) bezeichnet.


Quelle: Bedarfsgegenstände 1. Auflage 2016 B. Behr‘s Verlag

Bedarfsgegenstände – Europäische Regelungen zu Kunststoffen im Lebensmittelkontakt

Das EFSA-Panel „Food Additives and Nutrient Sources added to Food“ (ANS) hat auf seiner Homepage Stellungnahmen zur Neubewertung von Zusatzstoffen veröffentlicht:

  • Der Farbstoff Betanin (Betenrot) E 162 wird aus der Roten Rübe gewonnen und besteht aus unterschiedlichen Pigmenten der Klasse der Betalaine. Das ANS Panel kommt in seiner Bewertung zu dem Ergebnis, dass die aktuell vorliegenden toxikologischen Daten nicht ausreichend sind, um einen ADI-Wert für Betanin als Zusatzstoff festzulegen. Die färbenden Komponenten des Zusatzstoffes sind jedoch natürliche Inhaltsstoffe, die eine lange Verwendungshistorie vorzuweisen haben. Zudem ist die Exposition durch Betanin als Lebensmittelzusatzstoff ähnlich groß wie die Exposition von Betanin durch die normale Ernährung. Das Panel kommt daher zu dem Schluss, dass die Verwendung von Betanin E 162 als Lebensmittelzusatzstoff kein Sicherheitsrisiko darstellt.
Neubewertung von Eisenoxiden und Eisenhydroxiden (E 172) sowie Betenrot (E 162)

Definition und Herstellung
Tee sind die nach verschiedenen Verfahren aufbereiteten Blattknospen, jungen Blätter und Triebe des zur Familie der Theaceae gehörenden Teestrauches (Thea sinensis) und das daraus hergestellte Getränk. Nach Art der Aufarbeitung des Tees unterscheidet man:

  • Fermentierter Tee (Schwarzer Tee)
  • Halbfermentierter Tee (Oolong Tee)
  • Unfermentierter Tee (Grüner, Gelber und Weißer Tee)


Quelle:  Moderne Lebensmittelchemie B. Behr‘s Verlag

Tee

Das EFSA-Panel „Food Additives and Nutrient Sources added to Food“ (ANS) hat auf seiner Homepage Stellungnahmen zur Neubewertung von Zusatzstoffen veröffentlicht:

  • Im Rahmen der Neubewertung von Paprikaextrakt E 160c wurden keine Bedenken hinsichtlich Genotoxizität und Kanzerogenität erkennbar. Das Panel legte einen ADI-Wert von 24 mg/kg Körpergewicht/Tag für E 160c fest. Eine Abschätzung der Verzehrsmengen zeigte, dass dieser ADI-Wert nicht überschritten wird.
Neubewertung von Paprikaextrakt (E 160c) und Dimethyldicarbonat (DMDC, E 242)

Die Verantwortlichkeiten für die richtige Information über Lebensmittel sind in der LMIV geregelt.

Danach liegt die Primärverantwortung beim Vermarkter. Er ist sowohl für die Beachtung der gemeinschaftlichen Regelung als auch für die Beachtung der Bestimmungen der jeweiligen Mitgliedsstaaten verantwortlich.

Geringeren Pflichten unterliegen Lebensmittelunternehmer, deren Tätigkeit die Information über das Lebensmittel nicht beeinflusst.
Auf den Vermarktungsstufen vor der Abgabe an den Endverbraucher sind die Anforderungen gelockert, indem die Information dort unter bestimmten Voraussetzungen auf Handelspapieren erfolgen.

Quelle: Fragen & Antworten Fernabsatz bei Lebensmitteln, Behr's Verlag

Lebensmittelrechtliche Verantwortlichkeit im Fernabsatz

Die EU-Verordnung Nr. 178/2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechtes, zu der Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit hatte auch die Einführung eines gemeinsamen Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände und Futtermittelgesetzbuches (LFGB 2005) zur Folge. Die dort getroffenen Festlegungen folgen der Logik der Nahrungskette (Boden-Pflanze-Futter-Tier-Verarbeitung-Lebensmittel-Transport/Handel-Mensch) und haben vor allem die Lebensmittelsicherheit im Fokus. Nach der klassischen Tierernährung sind Futtermittel solche Stoffe, die vom Tier per os aufgenommen oder aufgenommen werden können, die sich auf den Stoffwechsel des Tieres auswirken und die als einzelne gesonderte Komponente dem Futter beigemengt werden.

Quelle: Moderne Lebensmittelchemie B. Behr‘s Verlag

Futtermittel

Vor einigen Jahren führten erhöhte Acrylamidgehalte in Weihnachtsgebäck zur Verunsicherung der Verbraucher. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat in einem Gutachten aus diesem Jahr bestätigt, dass Acrylamid in Lebensmitteln das Krebsrisiko für Verbraucher aller Altersgruppen potenziell erhöht. Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gemeinsam mit den Bundesländern, der Wirtschaft und dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bereits 2002 ein nationales Acrylamid-Minimierungskonzept entwickelt, das 2011 auf europäischer Ebene übernommen wurde. Für jede Warengruppe– wie Kaffee, Chips oder Lebkuchen – wurden nationale Signalwerte festgelegt. Seit 2011 gelten europaweite Richtwerte, die auf Basis der tatsächlich gemessenen Acrylamidgehalte berechnet werden. Wird eine Überschreitung des Richtwerts festgestellt, treten die Lebensmittelüberwachungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten mit den Lebensmittelunternehmen in einen Minimierungsdialog, um gemeinsam technologische Maßnahmen zur Acrylamidminimierung im Herstellungsprozess zu erörtern.

Acrylamid: Geringere Gehalte in Lebkuchen

Die gesundheitlichen Bewertungen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) sind ab sofort noch leichter und mobil zugänglich. In einer neu vorgestellten Mobile-App finden Interessierte auf einen Blick alle gesundheitlichen Bewertungen des BfR. Diese Bewertungen oder "Stellungnahmen" werden anlassbezogen oder in Krisensituationen vom BfR veröffentlicht. Sie beinhalten gesundheitliche Risiken, die von Stoffen oder Mikroorganismen in Lebensmitteln und von verbrauchernahen Produkten wie beispielsweise kosmetischen Mitteln, Textilien, Lebensmittelverpackungen oder Spielzeug ausgehen können.

BfR: Neue kostenlose
Behr's Verlag