Dienstag, 28. November 2023

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Artikel in Kategorie QM & QS

Im Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittel (LAVES) wurden im Jahr 2022 18 Proben schwarzer Johannisbeernektar aus konventioneller Produktion auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln untersucht. Bei 10 Proben handelte sich um Hersteller aus Deutschland, bei 3 Proben um Hersteller aus Österreich. Von den übrigen 5 Proben blieben die Produzenten unbekannt.

In sechs Johannisbeernektarproben deutscher Hersteller wurden keine Pestizidrückstände festgestellt. In allen übrigen Proben war jeweils ein Wirkstoff nachweisbar. Für Fruchtsaftnektare bestehen keine spezifischen Höchstgehalte für Pflanzenschutzmittelrückstände. Die festgestellten Rückstandsgehalte wurden deshalb auf die Höchstgehalte von Johannisbeeren unter Berücksichtigung der Verdünnung des Fruchtsaftes im Nektar bezogen.

 

QUELLE:
► Meldung Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)

Dr. Greta Riel

Johannisbeernektar untersucht

Im Rahmen der Untersuchung von Honigproben auf Pflanzenschutzmittel hat das hessische Landeslabor von 2020 bis 2022 stichprobenartig auch auf Glyphosat und sein Abbauprodukt Aminomethyl-Phosphonsäure (AMPA) geprüft. In 31 untersuchten Honigen konnten diese Substanzen nicht festgestellt werden. Bei 23 Sortenhonigen wurde das Pollenspektrum überprüft. Dabei mussten vier Honige beanstandet werden: Jeweils ein Himbeer- und ein Brombeerhonig wurden aufgrund des sehr niedrigen Pollenanteils (Himbeerpollen: 1 %; Brombeerpollen: 2 %) beanstandet. Derartig niedrige Anteile reichen für die jeweilige Sortenbezeichnung nicht aus. Ein Heidelbeer-Blütenhonig wies nur vereinzelte Heidelbeerpollen auf. Ein Obstblütenhonig wies einen deutlichen Lindenanteil und nur wenig und daher vernachlässigbar Obstpollen auf.

QUELLE:
► Meldung Hessisches Landeslabor

Dr. Greta Riel

Wärmeschaden bei Honig festgestellt

Ökotest hat 20 verschiedene Butter-Proben untersucht. Sieben Produkte davon trugen ein Bio-Label. Nur eine Butter wurde durch die Tester als „gut“ bewertet. Laut Ökotest sei die Qualität in den meisten Fällen unzureichend: 17 von 20 Produkten schnitten mit "mangelhaft oder "ungenügend" ab, darunter auch fünf Bio-Produkte.


Der Hauptgrund für die Kritik: ein Großteil der Butter-Sorten war stark mit Mineralöl belastet. Auch eine gute Tierhaltung der Kühe konnte das Ergebnis nicht verbessern. In 19 von 20 Produkten hat das Labor gesättigte Mineralölkohlenwasserstoffe (MOSH) gefunden.

QUELLE:
► Meldung Ökotest vom 22.11.2022

Dr. Greta Riel

Butter mit Mineralöl belastet

Ökotest hat 19 Aufbackbrötchen untersucht. Es handelte sich um Weizenbrötchen, Krusten- und Steinofenbrötchen. Zehn Produkte wurden mit "sehr gut" bewertet.
Auch wenn der Großteil der Produkte als empfehlenswert eingestuft wurde, so übt Ökotest Kritik an vereinzelt festgestellten Spuren der Spritzgifte Cypermethrin und Pirimiphos-methyl in den geprüften Produkten. Das Insektizid Cypermethrin ist giftig für Bienen und sollte in Ökotest zufolge im Getreideanbau gar nicht zum Einsatz kommen. Pirimiphos-methyl darf auf deutschen Feldern gar nicht gespritzt werden.

QUELLE:
► Meldung Ökotest vom 30.01.2023

Dr. Greta Riel

Spritzgiftspuren in Aufbackbrötchen

In ihrer aktualisierten Bewertung von Schwefeldioxid (E220) und Sulfiten (E221-228) kommen die Sachverständigen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zu dem Schluss, dass die ernährungsbedingte Aufnahme von Sulfiten für Konsumenten größerer Mengen von Lebensmitteln, die diese Zusatzstoffe enthalten, ein Sicherheitsrisiko darstellen.

Aufgrund von Lücken bei den Toxizitätsdaten könne das Ausmaß bestimmter gesundheitsschädlicher Wirkungen nicht bestätigt werden. Die verfügbaren Toxizitätsdaten reichten nicht aus, um eine zulässige tägliche Aufnahmemenge (ADI) abzuleiten.

 

QUELLE:
► Meldung Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit vom 24.11.2022

Dr. Greta Riel

Sulfite neu bewertet

Heuschrecken, Mehlwürmer und weitere Insekten tauchen zunehmend im Sortiment des Lebensmittelhandels auf. Sie sind neuartige Lebensmittel (Novel Food), deren dauerhafte Zulassung in der Europäischen Union noch aussteht. Für Produkte, für die ein Novel-Food-Antrag vorliegt, gelten Übergangsregelungen. Darum dürfen sie vorerst in den Handel gelangen. Im Mai 2021 hat der gelbe Mehlwurm (Tenebrio molitor) als erstes Insekt eine Zulassung als neuartiges Lebensmittel erhalten.

QUELLE:
► Meldung verbraucherzentrale.de vom 06.10.2022

Dr. Greta Riel

Fehlende Kennzeichnung bei Lebensmitteln mit Insekten

Wildpilze können in Süddeutschland weiterhin oberhalb des Grenzwertes mit radioaktivem Cäsium belastet sein. Das zeigt der aktuelle Pilzbericht des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS). Das Cäsium stammt hauptsächlich aus dem Reaktorunfall von Tschernobyl im Jahr 1986. Ein geringer Anteil geht auf die oberirdischen Kernwaffentests der 1950er- und 1960er-Jahre zurück.

Für Pilze, die in den Handel kommen, gilt ein Grenzwert von 600 Becquerel Cäsium-137 pro Kilogramm Frischmasse. Dieser Grenzwert schützt jedoch nicht, wenn man selbst zum Sammeln in den Wald geht. Wer Pilze für den eigenen Verzehr sammelt, solle laut BfS den Pilzbericht des Bundesamtes für Strahlenschutz zur Orientierung nutzen. Der Bericht zeigt, welche Speisepilzarten hohe Cäsium-Werte aufweisen können und welche Regionen Deutschlands vom Reaktorunfall von Tschernobyl besonders betroffen sind. In Gebieten wie dem Bayerischen Wald, dem Alpenrand und dem Donaumoos sollte man selbst gesammelte Pilze nur in Maßen verzehren, um eine unnötige Strahlenbelastung zu vermeiden.

QUELLE:
► Pressemitteilung Bundesamtes für Strahlenschutz vom 22.8.2022

Dr. Greta Riel

Belastung von Wildpilzen
Behr's Verlag