Für Getränke mit geringem Zuckergehalt, gesüßte Milchgetränke sowie Getränke mit Süßungsmitteln hält das Gremium Anpassungen für notwendig. Alle Lebensmittel, die getrunken werden, werden einheitlich anhand identischer Kriterien bewertet. Auch Milch und Milchgetränke und Pflanzendrinks werden daher zukünftig als Getränke - und nicht wie bisher als allgemeine Lebensmittel - bewertet.
QUELLE:
► Pressemitteilung Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vom 24.04.2023
Dr. Greta Riel
