Mit der Fünften Verordnung zur Änderung der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung vom 22.10.2014 wurden zwei technische Aktualisierungen vorgenommen. Zum einen wurde Magnesiumchlorid für die Herstellung von Tafelwasser zugelassen. Zum Anderen sind die Vorschriften der Mineral-und Tafelwasser-Verordnung mit den Regelungen der Verordnung (EU) Nr.115/2010 zur Festlegung der Bedingungen für die Verwendung von aktiviertem Aluminiumoxid zur Entfernung von Fluorid aus natürlichen Mineralwässern und Quellwässern in Einklang gebracht worden.
