Passwort vergessen?

Artikel in Kategorie Mikrobiologie

Der weltweit erste zugelassene Impfstoff gegen Hepatitis E kommt aus China ‒ im Oktober 2012 führte der Hersteller „Innovax Biotech“ aus Xiamen den Impfstoff „Hecolin“ ein. Der in Escherichia coli produzierte Impfstoff enthält einen Teil des Capsidproteins (Aminosäuren 368 bis 606) vom Genotyp 1 des Hepatitis E-Virus. Grundlage der Zulassung in China war eine Studie in der Provinz Jiangsu, wo rund 48.700 Menschen im Alter von 16 bis 65 Jahren alle drei Impfdosierungen erhielten.

Impfstoff gegen Hepatitis E langfristig effektiv

Nach Angaben von Wissenschaftlern der EFSA gibt es keine Hinweise darauf, dass das Ebola-Virus in der EU über Lebensmittel übertragen werden kann. In einem am 18.03.2015 veröffentlichten Bericht wird das Risiko einer Ebola-Übertragung durch den Verzehr roher Lebensmittel wie Pflanzen, Obst und Gemüse bewertet, die legal aus afrikanischen Ländern in die EU eingeführt werden.

Ebola: Lebensmittelbedingtes Übertragungsrisiko gering

Im Januar 2015 veröffentlichte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die jüngste umfassende Neubewertung der Exposition gegenüber Bisphenyl A (BPA) und dessen Toxizität. Das mit der Begutachtung befasste Gremium für Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, Enzyme, Aromastoffe und Verarbeitungshilfsstoffe (CEF) kam zu dem Schluss, dass BPA bei der derzeitigen Verbraucherexposition für keine Altersgruppe ein Gesundheitsrisiko darstellt (einschließlich ungeborener Kinder, Kleinkinder und Jugendlicher).

Bisphenol A: Neubewertung durch die EFSA

In einer finnischen Kohorte infizierte sich jeder fünfte mit multiresistenten Darmbakterien ‒ eine Reisediarrhoe und der Einsatz von Antibiotika waren die wichtigsten Risikofaktoren. Die Studie wurde an Personen durchgeführt, die sich vor ihrer Reise an der Aava-Klinik in Helsinki beraten ließen. Bei den meisten Ratsuchenden der finnischen Tropenklinik führte die Reise in afrikanische Länder südlich der Sahara oder nach Süd- bzw. Südostasien.

Reisediarrhoe: Antibiotika erhöhen Resistenzrisiko

Die Gemeinsame Expertenkommission des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nahm zur Frage Stellung, inwieweit es sich bei den auf dem deutschen Markt existierenden Präparaten mit sogenannten Medizinal-, Heil- oder Vitalpilzen um Lebensmittel oder Arzneimittel handelt.

„Vitalpilze“ sind Arzneimittel

Das Lebensmittelrecht verfolgt im Wesentlichen zwei Ziele: Zum einen den Schutz der Gesundheit und zum anderen den Schutz vor Täuschung.

Gesetzliche Grundlagen des Täuschungsverbots
Der Täuschungsschutz für Lebensmittel ist gesetzlich festgelegt. Zunächst gilt Art. 16 Verordnung (EG) Nr. 178/2002 (Basis-VO). Diese europarechtliche Vorschrift steht dem nationalen Recht wegen
des Vorrangs des Europäischen Unionsrechts übergeordnet vor. Sie hat als Generalklausel das Ziel, dem Verbraucher eine Grundlage für die Wahl des Lebensmittel zu treffen, indem Irreführung des Verbrauchers durch Werbung und Aufmachung verhindert wird.

Schutz vor Täuschung und Irreführung

Speisefette und -öle bestehen fast ausschließlich aus den Triglyceriden von Fettsäuren und sind praktisch wasserfrei. Pflanzliche Fette und Öle werden aus den Samen, Keimen oder Früchten von Pflanzen gewonnen, tierische aus dem als genusstauglich beurteilten Fettgewebe von Schlachttieren einschließlich Geflügel und Fischen. Gemäß der in den Leitsätzen für Speisefette und Speiseöle der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission beschriebenen Verkehrsauffasssung sind Speisefette bei 20° C fest oder halbfest,
Speiseöle dagegen flüssig.

Produktspezifische Besonderheiten der Kennzeichnung bei Speisefetten und Speiseöle
Behr's Verlag